Anstelle einer Hoftorbilanz soll es ab 2018 eine verbindliche betriebliche "Stoffstrombilanz" geben, die sich allerdings an einer Hoftorbilanz orientieren soll. Gelten soll das flächenbezogene Bilanzierungssystem zur Nährstoffermittlung für Betriebe mit mehr als 2.000 Mastschweinen oder mehr als 3 Großvieheinheiten je Hektar.
Der agrarpolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, Friedrich Ostendorff, wendete sich in einer schriftlichen Frage an den parlamentarischen Staatssekretär Peter Bleser (CDU) und wollte wissen, wie viele landwirtschaftliche Betriebe in den sogenannten roten Gebieten von der Stoffstrombilanzierung künftig betroffen sein werden.
Wie aus der Antwort Blesers hervorgeht, werden von der geplanten betrieblichen Stoffstrombilanz - für Tierhaltungsbetriebe mit mehr als 2.000 Mastschweineplätzen oder mehr als drei Großvieheinheiten (GVE) je Hektar - zunächst bis zu 12.000 Betriebe getroffen.
Zahlen gehen aus Viehstandserhebung und Agrarstrukturerhebung hervor
- Laut Bleser wurden im Rahmen der Viehbestandserhebung vom Mai 2016 rund 600 Betriebe in Deutschland gezählt, die mindestens 2.000 Mastschweine hielten. Angaben zur Stallkapazität würden nicht erhoben.
- Die aktuellsten Angaben zur Zahl der Betriebe mit einem Viehbestand von mehr als 3 GVE/ha stammten aus der Agrarstrukturerhebung 2013. Damals habe deren Zahl bei rund 11.400 gelegen.
Allerdings sei zu berücksichtigen, dass eine unbekannte Zahl von Betrieben beide Kriterien erfülle und diese somit doppelt gezählt würden.
Keine Kenntnisse hat die Bundesregierung dem Staatssekretär zufolge darüber, wie viele der Betriebe mit einer Verpflichtung zur Stoffstrombilanzierung in sogenannten roten Gebieten mit einer Nitratbelastung im Grundwasserkörper von mehr als 50 mg/l oder einem Nitratgehalt von 40 mg/l bei ansteigender Tendenz liegen.
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