Das Umfeld zur Vermarktung der neuen Ernte ist günstig. Die Erzeugerpreise sind – trotz der jüngsten Rücksetzer an den Terminbörsen – auf einem historisch hohen Niveau. Der Markt ist aufnahmefähig. Der Absatz sollte daher gut von der Hand gehen.
Doch das ist kein Grund, die Vermarktung auf die leichte Schulter zu nehmen. Denn außer dem Preis für Weizen, Gerste und Raps kommt es auch auf die Vermarktungsbedingungen an. Und da gibt es durchaus einige Stolperdrähte, die Sie vermeiden sollten.
Abzüge gefährden den sicher geglaubten Erlös

Häufig kommen bei der Raps- und Getreideandienung die sogenannten „Ölmühlenbedingungen“ und „Einheitsbedingungen im deutschen Getreidehandel“ zur Anwendung. Dabei handelt es sich allerdings nicht um ein verbindliches Regelwerk, das automatisch gilt. Vielmehr müssen beide Vertragsparteien ihre Zustimmung erteilen oder können davon abweichen.
Genau hier liegt häufig das Problem: Oft sind mehrere Offerten nur schwer miteinander vergleichbar. Zu hohe Abzüge bei einzelnen Qualitätskriterien können Ihnen am Ende den sprichwörtlichen Strich durch die Rechnung machen.
Legen Sie Qualitätskriterien und Toleranzen schriftlich fest
Wenn Sie in einem Telefonat mit dem Landhändler feste Konditionen vereinbart haben, können diese bereits rechtlich bindend sein. Aber wie auch immer das Geschäft zustande kommt, sollten Sie sich bestimmte Vertragsinhalte in jedem Fall schriftlich geben lassen.
Achten Sie unbedingt auf die jeweiligen Toleranzen, die ihr Abnehmer bei einer Abweichung von den Qualitätskriterien setzt.
Darum sollten Sie auf die Trocknungskosten besonders achten
Mit den explodierenden Energiepreisen dürften die Trocknungskosten in dieser Saison beträchtlich steigen. Zumindest sofern die Basisfeuchte überschritten wird. Typischerweise ist Getreide mit einer Basisfeuchte von 15 Prozent und Raps mit 9 Prozent lagerfähig. Bei Raps wird dem Käufer zuweilen jedes Prozent (oder einem Bruchteil davon) unter 9 bis 6 Prozent mit 0,5 Prozent des Kontraktpreises vergütet.
Interne Auswertungen der Landwirtschaftskammern zeigen, dass die Höhe der Trocknungskosten nicht immer in einem plausiblen Verhältnis zu den Energiepreisen steht. Lassen Sie sich die Trocknungstabelle daher am besten vor Vertragsabschluss vorlegen und achten Sie auf die vereinbarte Basisfeuchte.
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