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Gemeinsame Agrarpolitik

Greening: Das soll sich nach Sicht des Bundes ändern

Symbolbild
am Dienstag, 03.01.2017 - 13:45 (Jetzt kommentieren)

Die Greening-Regeln werden überprüft. Die Bundesregierung legt dabei den Fokus teils auf andere Bereicht als die EU-Kommission.

Deutschland sieht weiterhin Handlungsbedarf bei der Vereinfachung der Anforderungen an ökologische Vorrangflächen innerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor.

Nach Ansicht der Regierung sind die von Deutschland geforderte und von der Europäischen Kommission nun auch vorgesehene stärkere Harmonisierung der Anforderungen an Pufferstreifen, Feldränder und Waldränder sowie die Anerkennung der Streifenelemente als ökologische Vorrangflächen auch bei Überschreitung der Maximalbreite wichtige Elemente zur Vereinfachung und Förderung der Akzeptanz des Greening.

Damit der Aufwand in einem "angemessenen Verhältnis" zum Nutzen bleibe, sollten die Regelungen zur Absenkung des Mindestumfangs an Vor-Ort-Kontrollen bei anerkannten, guten Kontrollsystemen und niedrigen Fehlerraten auch die Greeningprämie einbeziehen und praxisgerecht ausgestaltetet werden.

Vorschriften für Dauergrünland sollen geändert werden

Deutschland hält außerdem an seinem Anliegen fest, die Vorschriften für Dauergrünland zu ändern. Diese sollten so angepasst werden, dass für die Landwirte keine Anreize mehr bestehen, Flächen, die mit Gras oder anderen Grünfutterpflanzen bewachsen sind, spätestens nach vier Jahren umzubrechen, um so die Umwidmung zu Dauergrünland zu verhindern.

  • Nach Angaben der Bundesregierung hatten die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland im Jahr 2016 fast 1,378 Mio ha als ökologische Vorrangfläche beantragt; gegenüber dem Vorjahr war das eine Zunahme um 10.400 ha beziehungsweise 0,8 Prozent.
  • Am gesamten Ackerland in Deutschland von mehr als 11,8 Mio ha hatten die ökologischen Vorrangflächen zur Ernte 2016 einenAnteil von annähernd 6 %.
  • Die Dauergrünlandfläche beträgt aktuell 4,692 Mio ha; das sind 14.000 ha mehr als im Jahr 2015.

Beim Dauergrünland drängt Deutschland darauf, dass aus begrünter Ackerbrache und gerodeten Weinbauflächen kein Dauergrünland werden kann und der Wechsel von Kulturen, beispielsweise von Ackergras zu Kleegras, beim Anbau von Gras und anderen Grünfutterpflanzen die Dauergrünlandentstehung abwendet. Mit einem Stichtag für vorhandenes Dauergrünland sollen unerwünschte Anreize zur Umwandlung verhindert werden.

EU-Kommission legt im März Bewertungsbericht vor

Die Bundesregierung wolle "rechtzeitig" ihre Position zu möglichen weiteren Änderungen im Greening vorlegen, heißt es in der Antwort. Vorgesehen ist, dass die EU-Kommission bis zum 31. März 2017 einen Bewertungsbericht über die Durchführung der "Flächennutzung im Umweltinteresse" vorlegen wird, dem eventuell ein Gesetzgebungsakt zur möglichen Erhöhung des Prozentsatzes für die ökologische Vorrangfläche von derzeit 5 % auf dann 7 % angehängt wird. Diese Option ist im Basisrecht enthalten.

Ob in diesem Zusammenhang auch weitere Änderungen am Greening zur Diskussion stehen, lässt sich nach Darstellung der Bundesregierung derzeit nicht absehen.

Gegen Verbot von Pflanzenschutzmitteln auf ÖVF

Die EU-Kommission hatte des Weiteren vorgeschlagen, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf ökologischen Vorrangflächen nicht mehr zuzulassen. Der Anbau von Eiweißpflanzen sei aber ohne den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln mit erheblichen Ernterisiken verbunden, betont die Regierung in ihrer Antwort.

Ein Verbot würde die Attraktivität von Eiweißpflanzen gegenüber anderen Ackerkulturen deutlich mindern. Dies würde wiederum die angestrebte Ausweitung des Eiweißpflanzenanbaus in Deutschland gefährden. Innerhalb der Regierung ist die Entscheidungsfindung über das vorgeschlagene Anwendungsverbot jedoch noch nicht abgeschlossen.

Bund will auf Nachweis des 'aktiven Landwirts' verzichten

Eine weitere Option innerhalb der Vereinfachungsvorschläge will die Bundesregierung dagegen nutzen und auf den Nachweis als "aktiver Landwirt" verzichten. Die derzeitige Regelung verursache "einen erheblichen Verwaltungsaufwand", der in keinem Verhältnis zum Nutzen stehe, heißt es zur Begründung.

Es würden nur ganz wenige Betriebsinhaber vom Bezug der Direktzahlungen ausgeschlossen. Trotz des Verzichts wolle man in der neuen Förderperiode aber weiter prüfen, ob und wie "eine zielgerichtete und gleichzeitig praktikable" Abgrenzung des Empfängerkreises von Direktzahlungen ausgestaltet werden könnte.

Mit Material von Agra Europe

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