
Das Problem dabei ist: Besitzt ein Landwirt eine Fläche mit Ackerstatus und nutzt sie als Grünland, dann muss er sie auf jeden Fall nach fünf Jahren umbrechen. Und anschließend eine Neueinsaat mit Ackergras vornehmen.
Andernfalls verliert diese Fläche den Ackerstatus und wird zum Dauergrünland. Verpasst der Landwirt diese Fünf-Jahres-Frist aus irgend einem Grund, dann muss er sich den Umbruch vom Landwirtschaftsamt genehmigen lassen. Dieses genehmigt den Umbruch von Dauergrünland normalerweise nur, wenn der Landwirt Dauergrünland neu anlegt und so eine Ausgleichsfläche schafft.
In der Praxis führt dies dazu, dass Landwirte vor dem Ablauf der fünf Jahre Flächen umbrechen und neuansäen müssen, was den Ackerstatus erhält. Obwohl der Landwirt die Fläche gar nicht umbrechen würde, wenn es diese Regelung nicht gäbe, muss er die negativen Konsequenzen eines Grünlandumbruchs in Kauf nehmen.
BBV: Kein zwangsweises Umbrechen mehr

Mit dem sogenannten GAP-Konditionalitäten-Gesetz gibt es nun aber eine Möglichkeit, wie man das Problem für Landwirte praktischer lösen kann. In der vorigen Woche hatte der Umweltausschuss des bayerischen Landtags über einen Antrag der CSU-Fraktion beraten, der den Bauern Planungssicherheit bringen soll: Danach soll Dauergrünland, das nach dem 1.1.2021 auf Ackerflächen neu entstanden ist, nicht mehr zwangsweise umgebrochen werden müssen.
Vorgeschlagen wurde dafür, dass der Bewirtschafter die Fläche auch später noch genehmigungsfrei umbrechen kann, wenn er diese wieder als Acker nutzen will. Notwendig wäre dafür dann nur noch ein Anzeigeverfahren beim Landwirtschaftsamt, heißt in einer Mitteilung des Bayerischen Bauernverbandes (BBV).
Damit die nach Bundesrecht geschaffene Vereinfachung auch angewendet werden kann, ist in Bayern ist jedoch eine Änderung des Naturschutzgesetzes nötig. Dort besteht im Rahmen des Volksbegehrens „Artenvielfalt“ ein Umbruchverbot nämlich ein Umbruchverbot für Dauergrünland.
Die ab 2021 geltende vereinfachte Bundesregelung ermöglicht es nun aber beipielsweise auf Kleegras- oder Luzerneflächen (auf Ackerland) eine Stichtagsregelung einzuführen, anstatt die Bauern alle 5 Jahre dazu zu zwingen, die Flächen zu pflügen, damit der Ackerstatus nicht verloren geht, sagt der BBV.
Eigentlich müsste diese Regelung in den meisten anderen Bundesländern noch einfacher umzusetzen sein, denn dort verhindert kein komplettes Umbruchverbot die Umsetzung neue Regelung.
Dauergrünland hat nicht abgenommen

Seit 2015 gibt es in Deutschland das bundesweite Umbruchsverbot für Dauergrünland. Es ist an die Greening-Verpflichtung der Agrarförderung gekoppelt. In einigen Bundesländern - wie ietwa n Niedersachsen – gilt das Verbot auch schon etwas länger.
Mit Abstand die meisten Dauergrünlandflächen finden sich Bayern – nach den Daten der Landwirtschaftszählung sind es deutlich mehr als 1 Millionen Hektar und mehr als ein Drittel der gesamten Nutzfläche des Freistaates – im Bundesmittel sind etwa 28,5 Prozent der Nutzfläche Dauergründ, davon etwa 40 Prozent Wiesen zur Schnittnutzung.
Die nächsten beiden Bundesländer mit sehr viel Dauergrünland liegen zumindest von der absoluten Fläche weit hinter Bayern – nämlich: Niedersachsen mit knapp 690.000 Hektar bzw. knapp 27 Prozent der Nutzfläche und Baden-Württemberg mit 547.000 Hektar und einem sehr großen Grünland-Anteil von 39 Prozent der Nutzfläche.
In Schleswig-Holstein werden mit 328.000 Hektar immerhin ein Drittel der Nutzfläche als Dauergrünland bewirtschaftet und in Nordrhein-Westfalen bewirtschaften die Bauern etwa 419.000 Hektar bzw. 27 Prozent der Flächen als Dauergrünland.
Insgesamt weist die Landwirtschaftszählung für 2021 in Deutschland eine Dauergrünlandfläche von 4,73 Millionen Hektar aus. Das ist ähnlich viel wie im vorigen Jahr und nach den Angaben von Destatis sind es sogar 35.200 Hektar mehr als zur Bodenhaupterhebung 2016 sowie 75.000 Hektar mehr als zur Zählung 2010.
Für manchen Beobachter und Kritiker des Umbruchs, wie etwas das Bundesumweltamt (UBA), mag das verwunderlich sein. Fakt ist jedoch: In den letzten 20 Jahren ist jedenfalls kein Dauergrünland als wichtiger CO2 -Speicher verschwunden. Im Gegenteil.
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