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Steuerrecht

Grundsteuer: Was der Bundestag dringend ändern muss

am Mittwoch, 11.09.2019 - 05:00 (Jetzt kommentieren)

Der Bundestag berät heute über die Grundsteuerreform. Der Berufsstand verlangt einige Änderungen am Gesetzesentwurf. Vor allem beim Aus für Tierhaltungskooperationen.

Symbolbild Grundsteuerreform

Bei der heutigen Anhörung im Bundestag zum Grundsteuerreformgesetz hat der Deutsche Bauernverband einige Forderungen, was bei den Beratungen geändert werden muss.

„Die Landwirte sind sehr stark von der Grundsteuerreform betroffen, eine Substanzbesteuerung muss effektiv vermieden werden. Besonders wichtig ist die Zugrundelegung der Ertragsfähigkeit der land- und forstwirtschaftlichen Flächen für die Grundsteuer A. Wir brauchen eine möglichst transparente und bürokratiearme Gestaltung. Eine Mehrbelastung muss auf jeden Fall vermieden werden“, erklärt Udo Hemmerling, stellvertretender Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes.

Mehr zur geplanten Grundsteuerreform und möglichen Auswirkungen finden Sie in der aktuellen Septemberausgabe des agrarheute-Magazins.

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Tierhaltungskooperationen nicht verbieten

Hemmerling-Udo-Deutscher Bauernverband

Der Deutsche Bauernverband kritisiert die bisher vorgesehene ersatzlose Streichung der jahrzehntelang bewährten Regelung für bäuerliche Tierhaltungskooperationen (§ 51a Bewertungsgesetz).

„Es ist nicht akzeptabel, dass diese Tierhaltungen künftig als Gewerbebetrieb mit weitreichenden nachteiligen steuerlichen Konsequenzen eingestuft werden sollen, obwohl die erforderlichen Flächen über die beteiligten kleinen und mittleren bäuerlichen Familienbetriebe vorhanden sind. Wir erwarten vom Bundestag, die unbedachte Streichung des § 51a rückgängig zu machen", so Hemmerllng.

Mehrbelastungen für landwirtschaftliche Wohnhäuser vermeiden

Außerdem fordern wir, die Wohngebäude auf den Höfen weiter dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zuzuordnen, um steuerliche Mehrbelastungen auszuschließen. Die Herausnahme der Wohngebäude aus dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen im bewertungsrechtlichen Sinne führt auch zu großen Abgrenzungsschwierigkeiten“, so Hemmerling.

Außerdem müsse aus Sicht des DBV gewährleistet werden, dass alle land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen von einer neuen, erhöhten Grundsteuer C für baureife Grundstücke ausgenommen sind.

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