Eine weitere allgemeine Verlängerung der Abgabefrist für die Grundsteuererklärung über den 31. Januar 2023 hinaus soll es nach offiziellen Angaben nicht geben.
Wer es nicht geschafft hat, den Termin einzuhalten, dem steht noch der Antrag auf eine persönliche Verlängerung bei seinem Finanzamt offen. Allerdings sollte man für diesen Antrag einen guten Grund nennen können. Hierzu zählen etwa Krankheit oder längere Abwesenheit. Mussten erst Daten eingeholt werden, können auch hier lange Bearbeitungszeiten als Entschuldigung herhalten.
Ob eine Fristverlängerung gewährt wird, hängt vom zuständigen Finanzamt ab. Die Antragstellung kann formlos und nach Ablauf der Frist erfolgen. Enthalten sollte der Antrag Namen und Adresse, die Steuernummer des Grundstücks, den Grund für Verlängerung und einen neuen Abgabetermin.
Viele haben Grundsteuererklärung immer noch nicht abgegeben
Gerade einmal ein Drittel der Grundsteuererklärungen wurden bis zur ursprünglichen Frist im Oktober 2022 eingereicht. Für die nun auslaufende Frist sind Zahlen von knapp zwei Drittel im Umlauf. Es gibt also nach wie vor eine große Anzahl von Personen, die die Fragebögen noch ausfüllen muss. Das trifft auch jene, die auf eine Fristverlängerung hoffen.
Informationen zu den Grundsteuererklärungen in den einzelnen Bundesländern finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums und der Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes.
Eine Fristverlängerung ist auf jeden Fall allen säumigen Grundsteuer-Erklärern anzuraten. Damit lassen sich Sanktionsmaßnahmen vermeiden. Vom Ausfüllen der Formulare befreien sie aber nicht.
Wer überhaupt nicht reagiert, muss mit Sanktionen rechnen. Die sehen dann ähnlich aus, wie bei einer unterlassenen Einkommenssteuererklärung: Von einer Mahnung über Verspätungszuschläge und Strafzahlungen bis hin zu einer Schätzung, die sicherlich schlechter ausfällt, als eine eigene Erklärung zur Grundsteuer.
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