Für hessische Landwirte stehen im Einzelbetriebliche Förderungsprogramm Landwirtschaft (EFP) 13 Mio. Euro mehr zu Verfügung, zum Beispiel um von der Anbinde- auf die tiergerechte Laufstallhaltung bei Rindern umzustellen.
Für das Umstellen auf Laufstallhaltung bei Rindern sowie für das Umstellen der Haltung von Jung- und Zuchtsauen von Kastenstandhaltung auf Formen der Gruppenhaltung erhalten landwirtschaftliche Betriebe bis zu 30 Prozent für Stallbauinvestitionen.
Erfüllen die Landwirte zusätzliche bauliche Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung ist sogar eine Förderung mit bis zu 40 Prozent möglich. Dies erfolgt meist im Zusammenhang mit Stallneubauten.
Neu in die Förderung aufgenommen wurden außerdem Investitionen in Lagerräume für Grobfutter im Zusammenhang mit der eigenbetrieblichen Umsetzung besonders tiergerechter oder standortangepasster Produktionsverfahren wie die nachhaltige Heumilcherzeugung in der hessischen Rhön.
Zuschüsse für emissionsarme Gülleausbringung
Einen besonderen Schwerpunkt setzt das angepasste EFP bei Klimaschutzinvestitionen: „Mit Hilfe des Klimaschutzplans Hessen stehen uns in diesem Jahr zusätzlich 600.000 Euro für die Förderung besonders klimaschutzrelevanter Investitionen zur Lagerung und emissionsarmer Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger zur Verfügung,“ ergänzt die Agrarministerin Priska Hinz.
So können in Hessen ab sofort Lagerstätten für flüssige Wirtschaftsdünger, die mit einer festen Abdeckung versehen sind und über eine mindestens neunmonatige Lagerkapazität verfügen, mit einem Fördersatz von bis zu 40 Prozent unterstützt werden.
„Beim Thema Wirtschaftsdünger haben wir nicht nur in Hessen, sondern in ganz Deutschland einen großen Nachholbedarf an Investitionen. Hier müssen wir den Landwirtinnen und Landwirten dringend unsere Unterstützung anbieten, zumal absehbar ist, dass künftige gesetzliche Auflagen und Anforderungen im Dünge- und Immissionsschutzrecht für die Betriebe weitere große Herausforderungen darstellen“, sagte die Ministerin.
Beratung nutzen
Förderanträge für Investitionsvorhaben können Landwirtinnen und Landwirte bei den Landwirtschaftsämtern der jeweils örtlich zuständigen Kreisverwaltung stellen.
Im Vorfeld der Antragstellung besteht die Möglichkeit, eine betriebsindividuelle Beratung des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen (LLH) oder des für Weinbau zuständigen Regierungspräsidiums Darmstadt in Anspruch zu nehmen.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.