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Verkehrssicherheit

Heuballen nicht gesichert: Landwirt trägt Verantwortung

am Dienstag, 02.08.2016 - 13:30 (Jetzt kommentieren)

Im Baden-Württembergischen Munderkingen verlor ein Landwirt zwei Heuballen. Die Ladung war nicht richtig gesichert und fiel auf ein Auto. Jetzt muss sich der 62-Jährige verantworten.

Ein Traktor verlor in Munderkingen seine Ladung. Zwei Heuballen lösten sich vom Anhänger und landeten auf einem entgegenkommenden Peugeot. Das meldet das Polizeipräsidium Ulm in einer Pressemitteilung. Der verursachte Sachschaden beträgt etwa 4.000 Euro. Der 64-Jährige Landwirt muss sich jetzt dafür verantworten, dass er seine Ladung nicht richtig sicherte.

 

Die Polizei warnt:

Nicht oder schlecht gesicherte Ladung ist gefährlich. Der sichere Transport sollte daher immer selbstverständlich sein. Die Ladung ist so zu verstauen und zu sichern, dass sie nicht verrutschen, umfallen, hin- und her rollen oder herabfallen kann. Denn sonst kann Ladung schnell zum gefährlichen Geschoss werden.

Ladungssicherung: Das steht in der StVO

Ladungssicherung: Das steht in der StVO

Nach § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie -einrichtungen so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen oder herabfallen können.

Auf den Punkt gebracht heißt das: Die Ladung muss oben bleiben bzw. dort, wo sie hingestellt wurde. Eine unterlassene Ladungssicherung kann zu viel Ärger und Kosten führen. Neben dem Aufwand für Umladen und Straßenreinigung kommen zumeist noch Bußgeld, Punkte und gegebenenfalls ein Strafverfahren auf die Betroffenen zu. Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten kann zusätzlich der Verlust des Versicherungsschutzes möglich sein.

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