Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag mit seiner Zustimmung zu der von der Bundesregierung vorgelegten Rentenwertbestimmungsverordnung 2016 den Weg für die höchste Rentenerhöhung seit 23 Jahren frei gemacht.
Der Anstieg beträgt 4,25 Prozent (%) in Westdeutschland und 5,95 % in den neuen Ländern. Diese Sätze gelten auch für die rund 600.000 Rentnerinnen und Rentner in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) sowie für die Renten aus der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV).
Die Rentner profitieren in diesem Jahr von der guten Lage auf dem Arbeitsmarkt, dem Wachstum der Wirtschaft und steigenden Löhnen. Bereits zum 1. Juli letzten Jahres waren die Renten spürbar gestiegen, nämlich im Westen um 2,1 % und im Osten um 2,5 %.
Rentenanpassung entsprechend der Lohnentwicklung
Grundlage der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 3,78 % in den alten und 5,48 % in den neuen Ländern. Darüber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmensituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist.
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