Der Bundesrat hat den Weg frei gemacht, damit die Regelungen zur Neugestaltung der Hofabgabeverpflichtung zum 1. Januar 2016 in Kraft treten können. Die Hofabgabeverpflichtung bleibt im Grundsatz erhalten. Durch die gesetzlichen Änderungen wird die Hofabgabe aber deutlich erleichtert. Diese Erleichterungen kommen 2016.
Prallteller sind verboten
Laut der aktuellen Düngeverordnung endet zum 31.12. die Übergangsfrist für viele alte Geräte zur Ausbringung von Wirtschaftsdüngern. Für Gülleverteiler, die nach oben abstrahlen, ist zum Jahresende Schluss. Lesen Sie hier, welche Geräte ab 2016 endgültig verboten sind.
Strengere Cross Compliance-Regeln
Wiederholte Verstöße gegen dieselbe Cross-Compliance-Regel werden nun stärker sanktioniert. Im Frühwarnsystem wird der erstmalige Verstoß gegen bestehende Cross-Compliance Regeln nicht sanktioniert. Jedoch muss der Landwirt nicht nur den konkreten festgestellten Verstoß beheben, sondern er darf auch in den folgenden drei Jahren nicht erneut gegen die gleiche Cross-Compliance-Vorschrift verstoßen.
Entlastung bei der Berufsgenossenschaft
Die Landwirte können sich auf eine spürbare Entlastung bei den Berufsgenossenschaftsbeiträgen im Jahr 2016 einstellen. Der Bund gibt zur Unfallversicherung 78 Millionen Euro mehr dazu, auf jetzt insgesamt 178 Millionen Euro. Der Deutsche Bauernverband (DBV) veranschlagt die daraus resultierende Beitragssenkung für die Betriebe auf durchschnittlich rund 16 Prozent. Zudem werden die Bundesmittel für die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) um 30 Millionen Euro angehoben.
Beiträge zur Alterssicherung steigen
Zum 1. Januar 2016 steigen aufgrund der Entwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung auch die Beiträge zur Alterssicherung der Landwirte, teilte der Deutsche Bauernverband (DBV) mit. Die Beiträge liegen in den alten Bundesländern bei 236 Euro/Monat (Vorjahr: 232 Euro) und in den neuen Bundesländern bei 206 Euro/Monat (Vorjahr: 199 Euro).
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