Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Ratgeber

Inflation kann Pauschalierung aufheben: Das müssen Landwirte wissen

Dass Landwirte, deren Betriebe sich bisher knapp unter der 600.000-Euro-Umsatzgrenze befanden, in die Regelbesteuerung rutschen werden, lässt sich kaum vermeiden. Rechtzeitig an den Wechsel zu denken, spart aber Ärger und Aufwand.
am Montag, 22.05.2023 - 15:00 (Jetzt kommentieren)

Landwirte, die die Pauschalierung nutzen, müssen Acht geben: Wegen der gestiegenen Preise für ihre Agrarprodukte könnten sie die Umsatzgrenze von 600.000 Euro überschreiten.

Die mit den neuen Regelungen zur Pauschalierung eingeführte Umsatzgrenze von 600.000 Euro hat bereits viele Landwirte zu einem Wechsel hin zur Regelbesteuerung gezwungen. Wer die Pauschalierung noch weiter nutzen kann, muss nun vielleicht wieder um ihren Verlust fürchten. Durch die stark gestiegenen Preise für Agrarerzeugnisse werden noch mehr landwirtschaftliche Betriebe mit ihren Umsätzen über die 600.000-Euro-Grenze gelangen.

Auf die Inflation nehmen die Regeln zur Pauschalierung keine Rücksicht. Das Beratungsunternehmen Ecovis erklärt, was das für betroffene Landwirte bedeutet.

Wie Landwirte ihre Umsätze richtig berechnen

Zunächst müssen Pauschalierer beachten, dass sie nicht nur die Umsätze aus ihrem landwirtschaftlichen Betrieb in die Rechnung einbeziehen müssen. Ecovis weist darauf hin, dass alle Umsätze des Unternehmers zu berücksichtigen sind – also auch außerlandwirtschaftliche Einnahmen wie zum Beispiel aus Energieerzeugung, Ferienwohnungen, Gewerbebetrieben oder privater Vermietung von Gewerbeimmobilien. Beim Berechnen der Summe müssen Sie beachten, zu welchem Namen die Einnahmen gehören. Handelt es sich um Einnahmen des Betriebsinhabers/der Betriebsinhaberin, müssen sie hinzugerechnet werden. Laufen die Umsätze über den Namen des Ehegatten/der Ehegattin, zählen sie nicht dazu.

Wenn die Einnahmen zusammengerechnet wurden, können die „nicht steuerbaren Umsätze“ abgezogen werden. Das zählen laut Ecovis unter anderem Betriebsprämien, Zuschüsse, Versicherungsentschädigungen oder steuerfreie Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Wohnungen.

Bei Überschreiten der Grenze müssen Pauschalierer optieren

Darüber hinaus rät Ecovis dazu, zwischenzeitlich immer wieder zu überprüfen, ob die 600.000-Euro-Grenze möglicherweise überschritten wird. Weil Landwirte ihre Buchführung meist erst nach dem Wirtschaftsjahr erstellen und dieses vom Kalenderjahr abweicht, besteht die Gefahr, dass sie Überschreitung erst nachträglich bemerken.

Endet ihr Wirtschaftsjahr am 30. Juni 2023 und geben Sie Ihre Buchführung am 1. September 2023 beim Steuerberater ab, prüft dieser, ob Sie die Umsatzgrenze für das Umsatzjahr 2022 eingehalten haben. Wenn nicht, müssen Sie rückwirkend zum 1. Januar 2023 optieren, also in die Regelbesteuerung wechseln. Außerdem müssen Sie Ihre bisherigen Rechnungen korrigieren, um den Vorsteuerabzug zu erhalten.

Ecovis-Steuerberaterin Monika Huber sagt: „Um die Umsatzgrenze in Höhe von 600.000 Euro prüfen zu können, sollten Sie Ihre Buchhaltung laufend Ihrem Steuerberater zukommen lassen. Sie laufen sonst Gefahr, dass alle Rechnungen zu korrigieren sind.“

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...