Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Kastenstand: Bund rechnet mit Milliardenkosten für die Sauenhalter

Auslauf für Sau mit Ferkeln
am Montag, 25.11.2019 - 16:30 (Jetzt kommentieren)

Endlich liegt ein Entwurf zur Neuregelung der Sauenhaltung nach dem Kastenstand-Urteil vor. Die Folgekosten gehen in die Milliarden.

Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Novellierung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vorgelegt. Damit soll die Rechtslage an das 2016 ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und das sogenannte Magdeburger Urteil aus 2015 angepasst werden. Im Kern geht es darum, den Zeitraum erheblich zu verkürzen, in dem Sauen und Jungsauen in Kastenständen gehalten werden dürfen. Außerdem werden die technischen Mindestanforderungen neu definiert.

Noch handelt es sich erst um einen Entwurf. Der Bundesrat muss sich damit erst noch auseinandersetzen. Doch selbst die Schätzungen der Bundesregierung zeigen: Die neuen Anforderungen werden für Sauenhalter sehr teuer. Mit durchschnittlichen Kosten in Höhe von 150.000 Euro pro Betrieb oder insgesamt über 1,1 Milliarden Euro rechnet der Bund.

Acht Tage Fixierung im Deckzentrum

Besamung einer Sau im Besamungsstall

Die neue Verordnung würde die Fixierung der Sauen im Deckzentrum auf längstens acht Tage um die Rausche herum begrenzen. Bislang ist eine Fixierung vom Absetzen bis 28 Tage nach dem Belegen erlaubt.

In dieser Zeit müssen die Kastenstände so beschaffen sein, dass die Sauen sich nicht verletzen. Sie müssen sich ungehindert in Seitenlage hinlegen und den Kopf ausstrecken können.

Die Kastenstände werden in Abhängigkeit von der Größe der Sau in drei erlaubte Größenklassen eingeteilt:

  • bis 80 cm Schulterhöhe: 65 cm Breite und 220 cm Länge
  • bis 90 cm Schulterhöhe: 75 cm Breite und 220 cm Länge
  • über 90 cm Schulterhöhe: 85 cm Breite und 220 cm Länge

ISN sieht bauliche Probleme

Nach Einschätzung der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) sind diese Vorgaben für die Kastenstandbreiten zu groß. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich eine Sau umdrehe und dabei verletze, würde mit diesen Abmessungen deutlich erhöht, fürchtet die ISN.

Zudem sei die Länge der Kastenstände für viele Betriebe ein riesiges Problem, weil sie in vielen bestehenden Gebäuden kaum zu realisieren ist.

6,5 Quadratmeter Platz in der Abferkelbucht

Für Sauen in der Abferkelbucht sieht der Verordnungsentwurf vor, dass die Tiere von einem Tag vor dem errechneten Abferkeltermin bis längstens drei Tage nach dem Tag des Abferkelns im Ferkelschutzkorb fixiert werden dürfen. Das bedeutet im Prinzip also fünf Tage. In der Abferkelbucht muss sich Sau frei bewegen können. Die Bucht muss eine Bodenfläche von mindestens 6,5 Quadratmetern aufweisen.

Die ISN bemängelt, dass der Zeitraum zur Fixierung sehr knapp bemessen sei. Besonders ärgerlich sei, dass die in vielen Bundesländern bei der AFP-Förderung für besonders tiergerechte Ställe vorgegebene Fläche von 6,0 Quadratmeter um einen halben Quadratmeter überschritten werde.

Unrealistische Vorgabe für die Schadstoffmessung

Eine kritische Veränderung sieht die ISN bei den Vorgaben für die Schadgase. Bislang steht in der Verordnung, dass bestimmte Werte im Aufenthaltsbereich der Schweine „dauerhaft“ nicht überschritten werden dürfen. Mit der Verordnungsänderung soll das Wort „dauerhaft“ gestrichen werden.

Das wäre aus Sicht der ISN nicht praxisgerecht. Punktuell und temporär könne es in jedem Stall und in jedem Haltungssystem zu Überschreitungen bei Einzelmessungen kommen. Davon einen Gesetzesverstoß abzuleiten, sei „abenteuerlich“, so die Interessengemeinschaft.

Agrarausschuss berät kommende Woche über den Entwurf

Die Bundesregierung hat das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) beauftragt, die Kosten der Umstellung zu schätzen. Dabei wurde davon ausgegangen, dass etwa die Hälfte der Sauenhalter auf die neuen Anforderungen, die nach einer Übergangsfrist von 15 Jahren greifen sollen, mit baulichen Anpassungen und einer Verkleinerung des Sauenbestands reagieren werden. Für diese Betriebe belaufen sich die Kosten ohne die Gebühren für Bauanträge auf 874 Euro pro Sau. Für Betriebe, die anbauen, um ihren Bestand trotz der höheren Auflagen zu halten, sollen sich die Investitionskosten auf 1.298 Euro pro Sau belaufen.

Daraus resultieren bei einer linearen Fortschreibung des Sauenbestandes in das Jahr 2032 die 1,1 Mrd. Euro an Investitionskosten. Hinzu kommen insgesamt 5,6 Mio. Euro an Gebühren für Bauanträge.

Der Verordnungsentwurf wird am 2. Dezember erstmals im Agrarausschuss des Bundesrates diskutiert werden.

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...