Nach wochenlangen zähen Verhandlungen haben sich Union und SPD am vergangenen Freitag auf Details zur Umsetzung der im Düngegesetz geregelten Einführung einer obligatorischen Stoffstrombilanz für Tierhaltungsbetriebe ab dem Jahr 2018 verständigt.
- Nach der Einigung zur Stoffstrombilanzverordnung soll der bislang vorgesehene 20 %-Abzug für Messungenauigkeiten bei der vorgeschriebenen Erfassung von Nährstoffgehalten gestrichen werden. Stattdessen wird ein Toleranzwert von 10 % auf den betrieblichen Bilanzüberschuss eingeführt. Mit 10 % sollen bei der Bilanzierung auch Grobfutterverluste angerechnet werden.
- Vorgesehen ist zudem eine Klarstellung, dass für Biogasanlagen die Nährstoffströme erfasst werden müssen.
- Schließlich soll die in der Verordnung geregelte Bewertung der betrieblichen Stoffstrombilanz zunächst bis Ende 2022 befristet werden. Spätestens 2021 soll die Bundesregierung dem Bundestag einen Bericht über deren Auswirkungen vorlegen. Die bis dann gewonnenen Erkenntnisse sollen in eine Weiterentwicklung der Vorschriften einfließen, die ab dem Jahr 2023 gelten sollen.
Stoffstrombilanz: Das ist der Zeitplan
Die Stoffstrombilanzverordnung soll in den kommenden Tagen vom Bundeskabinett beschlossen werden. Ein notwendiger Beschluss des Bundestages könnte in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause herbeigeführt werden. Der Bundesrat könnte die Stoffstrombilanzverordnung dann am 7. Juli oder am 22. September endgültig verabschieden.
DBV zu Stoffstrombilanz: Erheblicher zusätzlicher Aufwand
Der Deutsche Bauernverband (DBV) äußerte sich in einer Stellungnahme kritisch. Nach wie vor stelle die Stoffstrombilanz ein kompliziertes Verfahren dar, beklagte der DBV in einer ersten Reaktion auf die Einigung innerhalb der Koalition. Auf viele landwirtschaftliche Betriebe komme ein erheblicher zusätzlicher Aufwand zu, zumal an der Pflicht zur Erstellung einer Feld-Stall-Bilanz festgehalten werde. Die Verantwortung dafür sieht der DBV in erster Linie bei der SPD-Bundestagsfraktion und den grün regierten Bundesländern, die ihr Versprechen einer einfachen Methode nicht gehalten hätten.
Der Bauernverband erkennt an, dass im Zuge der schwierigen Verhandlungen mit Unterstützung der Unionsfraktion noch wichtige fachliche Korrekturen im Sinne der Landwirtschaft vorgenommen worden seien. Unzureichend sei allerdings die Folgenabschätzung des neuen Bilanzierungsverfahrens für die Betriebe anhand von Beispielrechnungen. Daher sei noch nicht abschließend geklärt, wie sich die Stoffstrombilanzverordnung auf die erst kürzlich beschlossene Novelle der Düngeverordnung auswirken werde.
"Die Düngeverordnung muss der Maßstab für die Stoffstrombilanz bleiben und darf nicht indirekt verschärft werden", warnte der DBV mit Blick auf das weitere Verfahren zur Stoffstrombilanz im Bundesrat.
Umweltbundesamt hält neue Düngeregeln für nicht ausreichend
Skeptisch zum Düngepaket äußerte sich auch das Umweltbundesamt (UBA). In ihren soeben vorgelegten Daten zur "Umwelt 2017" bezweifelt die Behörde, dass die strengeren Regeln in der novellierten Düngeverordnung dazu beitragen werden, den Stickstoffüberschuss in der Landwirtschaft spürbar zu senken. Das UBA verweist auf das in der fortgeschriebenen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung verankerte Ziel, den Stickstoffüberschuss im Mittel der Jahre 2028 bis 2032 auf maximal 70 kg pro Hektar und Jahr zu beschränken.
Die Aussichten, dieses Ziel zu erreichen, hält man in der Umweltbehörde für gering, sollten die Anstrengungen nicht deutlich erhöht werden. Das Überschussproblem sei nach wie vor ungelöst. So habe man das in der ursprünglichen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung von 2002 gesteckte Ziel verfehlt, den Stickstoffüberschuss bis 2010 auf 80 kg pro Hektar zu drücken.
Gleichwohl räumt das Umweltbundesamt Fortschritte beim Stickstoffeinsatz in der Landwirtschaft ein. Seinen Angaben zufolge ging der Stickstoffüberschuss pro Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche in Deutschland seit 1993 im Fünf-Jahresdurchschnitt um rund 19 Prozent zurück.
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