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Aktualisiert am 7. Mai 2021, 14:40 Uhr

Koalition erleichtert Beschäftigung von Saisonarbeitskräften

Saisonarbeitskräfte beim Pflanzen von Kohlsetzlingen
am Freitag, 07.05.2021 - 14:40 (Jetzt kommentieren)

Die 102-Tage-Regelung für die kurzfristige Beschäftigung von Saisonarbeitskräften kommt. Der Bundesrat hat die Ausnahmeregelung heute (07.05.) gebilligt.

Aktualisiert am 7. Mai 2021, 14:40 Uhr: Die Ausnahmeregelung für Saisonbeschäftigungen, die der Bundestag am 22. April 2021 verabschiedete, hat der Bundesrat heute gebilligt. Für das nicht zustimmungsbedürftige Gesetz wurde also kein Vermittlungsverfahren eingeleitet. Nun muss der Bundespräsident das Gesetz noch unterzeichnen, bevor es im Bundesgesetzblatt verkündet wird. Am Tag danach tritt es in Kraft und gilt automatisch bis zum 31. Oktober 2021.

 

Nachdem Union und SPD ihren kurzfristig aufgetretenen Streit um die Krankenversicherung beigelegt haben, hat der Bundestag gestern (22.4.) die entsprechende Gesetzesänderung beschlossen. Es bleibt dabei: kurzfristig sozialversicherungsfrei Beschäftigte dürfen vier Monate oder 102 Tage statt 70 Tage auf dem Betrieb mitarbeiten. Die Regelung gilt befristet vom 1. März bis Ende Oktober.

Neu eingeführt werden eine Meldepflicht für Arbeitgeber über das Vorliegen eines Krankenversicherungsschutzes ihrer Saisonbeschäftigten sowie eine automatische Rückmeldung der Minijobzentrale, ob eine Saisonkraft bereits weitere kurzfristige Beschäftigungen in dem betreffenden Jahr eingegangen ist.

Aus Gründen des Bestandschutzes gilt die Ausweitung der Zeitgrenzen aber nicht für Beschäftigungsverhältnisse, die bereits vor Inkrafttreten dieser Regelung begonnen wurden und nicht kurzfristig sind. Damit soll verhindert werden, dass durch die Neuregelung in bestehenden Sozialversicherungsschutz eingegriffen wird.

Neue Meldepflicht für Arbeitgeber

Die Union zeigte sich zufrieden mit der erzielten Einigung. Insbesondere die Obst- und Gemüsebaubetriebe erhielten damit Planungssicherheit, „um unsere hochwertigen regionalen Lebensmittel vom Feld auf unsere Teller zu bringen“, so der agrar- und der sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU, Albert Stegemann und Peter Weiß, in einem Schreiben an die Abgeordneten ihrer Fraktion.

Die CDU-Politiker bekräftigen das Ziel, den Krankenversicherungsschutz für kurzfristig Beschäftigte zu verbessern. Die neue Meldepflicht für Arbeitgeber, ob der Arbeitnehmer gesetzlich oder privat krankenversichert ist, trage dem Rechnung. Als privat krankenversichert gilt ein kurzfristig Beschäftigter auch, wenn er über seinen Arbeitgeber für die Zeit der Beschäftigung über eine private Gruppenversicherung abgesichert ist und dadurch die notwendige Versorgung im Krankheitsfall gewährleistet ist.

Ostendorff kritisiert mangelnden Versicherungsschutz

Unverändert kritisch äußerte sich der agrarpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Friedrich Ostendorff. Entgegen der Ankündigung von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner „schuften noch bis nächstes Jahr Hunderttausend Saisonarbeitskräfte ohne ausreichenden Krankenversicherungsschutz in der Landwirtschaft“, so Ostendorff. Im Krankheitsfall müssten viele die Kosten selbst tragen.

Der Abgeordnete sprach von einem „Armutszeugnis für unser Land“. Arbeitgeber müssten gesetzlich dazu verpflichtet werden, bei der kurzfristigen Beschäftigung für ausreichenden Krankenversicherungsschutz bei ihren Saisonarbeitskräften zu sorgen und dafür auch die Kosten zu übernehmen.

Umfangreiche Informationen über Hygienemaßnahmen

Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber begrüßte, dass die Betriebe durch die Verlängerung deutlich entlastet würden. Mit der Ausweitung sei es einfacher möglich, in der Corona-Pandemie fehlende Saisonarbeitskräfte zu ersetzen. Außerdem fänden dadurch weniger Ein- und Ausreisen statt, was die Infektionsmöglichkeiten reduzieren könne.

Kaniber verwies auf umfangreiches Informationsmaterial, das erkläre, wie das Infektionsrisiko durch entsprechende Hygienemaßnahmen eingeschränkt werden könne, wie zum Beispiel ein Videobeitrag des Landwirtschaftsministeriums mit exemplarischen Maßnahmen.

Mit Material von AgE

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