Die Landwirtschaftszählung 2020 hat Anfang März in vielen Bundesländern begonnen. Deutschlandweit werden rund 265 000 landwirtschaftliche Betriebe zu Themen wie Hofnachfolge, Pachtpreisen, Tierhaltung oder ökologisch bewirtschafteten Flächen befragt. Die Landwirtschaftszählung wird erstmals seit dem Jahr 2010 wieder durchgeführt und dient der umfassenden Erhebung verlässlicher und aktueller Strukturdaten zur deutschen Landwirtschaft.
Das Bundesamt appelliert an die Landwirte, auch in der aktuellen Ausnahmesituation die Daten auf den bekannten elektronischen Meldewegen zu übermitteln. Hohe Priorität hat für die Behörde, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise zu erfassen.
Die Erhebung erfolgt in der Regel online
Mit Ausnahme von Härtefällen erfolgt die Befragung nach Angaben des Bundesamts durch einen Online-Fragebogen. Im Rahmen der Landwirtschaftszählung sind demnach landwirtschaftliche Betriebe auskunftspflichtig, die mindestens eine der in § 91 des Agrarstatistikgesetzes aufgeführten Erfassungsgrenzen erreichen oder übersteigen.
Erfassungsgrenzen für landwirtschaftliche Betriebe
Unterhalb dieser Grenzen werden landwirtschaftliche Aktivitäten durch die Zählung nicht erfasst:
- 5,0 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche
- 0,1 ha Produktionsfläche für Speisepilze
- 0,5 ha Hopfen
- 0,1 ha Kulturen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäuser
- 0,5 ha Tabak
- 10 Rinder
- 1,0 ha Dauerkulturfläche im Freiland
- 50 Schweine
- 0,5 ha Obstanbaufläche
- 10 Zuchtsauen
- 0,5 ha Rebfläche
- 20 Schafe
- 0,5 ha Baumschulfläche
- 20 Ziegen
- 0,5 ha Gemüse oder Erdbeeren im Freiland
- 1 000 Haltungsplätze für Geflügel
- 0,3 ha Blumen oder Zierpflanzen im Freiland
Vorläufige Ergebnisse der Landwirtschaftszählung sollen im Januar 2021 im Rahmen der Internationalen Grünen Woche vorgestellt werden. Endgültige Daten werden je nach Themenkomplex im Laufe des Jahres 2021 veröffentlicht.
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