Landwirte, die den Mehrfachantrag 2022 noch nicht gestellt haben, müssen sich jetzt beeilen. Am Montag – dem 16. Mai – endet die Antragsfrist.
Mit dem Mehrfachantrag können Landwirte neben den Direktzahlungen auch die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten und die Auszahlung der Agrarumweltmaßnahmen beantragen.
Die Antragstellung erfolgt in allen Bundesländern inzwischen elektronisch. In Bayern ist das zum Beispiel über das integrierte Bayerische Landwirtschaftliche Informations-System (iBALIS) möglich, in Baden-Württemberg FIONA. In Niedersachsen steht Landwirten das Programm ANDI zur Verfügung, in Nordrhein-Westfalen ELAN.
Die Landwirte können sich über die jeweiligen Internetportale der Bundesländer auch laufend über die Ergebnisse der Vorabprüfung ihrer eingereichten Anträge informieren und bei Bedarf kurz nach der Antragstellung noch Korrekturen zum Beispiel bei Flächenüberlappungen vornehmen.