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Betriebe in der Krise

Meyer: Bürgschaften helfen bei akuten Schwierigkeiten

Taschenrechner und Bargeld
am Montag, 18.04.2016 - 13:45 (Jetzt kommentieren)

Niedersachsen Landwirtschaftsminister Christian Meyer sieht in staatlichen Bürgschaften ein Instrument, das bei akuten Liquiditätsschwierigkeiten helfen kann.

In Niedersachsen haben die Abgeordneten Hermann Grupe, Horst Kortlang, Jörg Bode, Dr. Stefan Birkner und Jan-Christoph Oetjen (FDP) eine mündliche Anfrage zum Thema Bürgschaften an Landwirtschaftsminister Christian Meyer gestellt. Sie wollen wissen, ob die Landesregierung ein Bürgschaftsprogramm für ein geeignetes Mittel hält, um die Liquidität landwirtschaftlicher Betriebe zu sichern und auf diese Weise nicht gewollte Strukturbrüche zu verhindern?

Staatliche Bürgschaften nur mit Kapitaldienstfähigkeit

Das Instrument staatlicher Bürgschaften ist nach Auffassung der Landesregierung grundsätzlich geeignet, um Unternehmen, die sich aufgrund akuter und vorübergehender Entwicklungen in Liquiditätsschwierigkeiten befinden und bei denen die banküblichen Sicherheiten für die Gewährung zusätzlicher Liquiditätskredite nicht mehr ausreichen, zu helfen. Voraussetzung für die Übernahme einer Landesbürgschaft ist es, dass die Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers gegeben sein muss, um eine hinreichende Gewähr für die Rückführung des verbürgten Kredits sicherzustellen. Das Instrument der Landesbürgschaft hat sich aus Sicht der Landesregierung insbesondere in der Finanzmarkkrise 2009/2010 bewährt.

Staatliche Bürgschaften auch für Landwirtschaftliche Unternehmen

Das Land übernimmt Bürgschaften auf der Grundlage der „Allgemeinen Bürgschaftsrichtlinie des Landes Niedersachsen“ (Nds. MBL. 2004, S. 300). Antragsteller können neben Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft auch Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sein. Aus Sicht der Landesregierung ist es vor diesem Hintergrund nicht Zielführend ein gesondertes Bürgschaftsprogramm für die Landwirtschaft aufzulegen, da landwirtschaftliche Betriebe im Rahmen der bestehenden Bürgschaftsrichtlinie Anträge auf die Verbürgung von Liquiditätskredite stellen können.

Es ist in diesem Zusammenhang aber aus Sicht der Landesregierung darauf hinzuweisen, dass die Übernahme von Bürgschaften allenfalls als flankierendes und temporäres Element der Krisenbewältigung einzuordnen ist. Vorrangig bei der Bewältigung der Einkommens- und Liquiditätskrise in der Landwirtschaft ist die Bekämpfung der Ursachen der Krise durch die Bundesregierung und auf EU – Ebene.

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