Der Warenterminhandel mit Milchprodukten kann für Milcherzeuger ein interessantes Instrument zur Risikosteuerung sein. In Niedrigpreisphasen macht die Absicherung zwar wenig Sinn, aber es spricht nichts dagegen die Zeit zu nutzen sich mit dem Thema auseinander zu setzen und sich die notwendigen Kenntnisse anzueignen, erklärt die DLG in ihrem Merkblatt zu Milchpreis-Absicherung.
Milcherzeuger sollten sich bündeln
Die Preisabsicherung des Rohstoffs Milch ist geeignet für Bündelungen von Milcherzeugern in Form von genossenschaftlichen Molkereien und Milcherzeugergemeinschaften. Solche Angebote sind aktuell noch nicht weit verbreitet, es ist jedoch zu erwarten, dass sich diese Möglichkeiten bei steigender Nachfrage seitens der Landwirte in der Zukunft weiterentwickeln werden. Auch größere Milchproduzenten können selber an der Börse aktiv werden.
Das sind die Vertragsparteien
Während bei den Kassageschäften der Vertragspartner zugleich der Endkunde ist, ist der Vertragspartner eines Terminmarktgeschäftes die Börse. Diese vermittelt einen Käufer und einen Verkäufer für ein Produkt und macht mit beiden einen verbindlichen Vertrag. Um sicherzustellen, dass alle Vertragsparteien sich an den Vertrag halten, werden Sicherheiten (Initial-Margin) in Form von beispielsweise Bargeldeinlagen oder Bankbürgschaften gefordert.
Produkt muss genau definiert sein
Wenn das Produkt an der Börse verkauft wird, ist eine klare Definition des Produktes notwendig, da eine Preisbildung ansonsten unmöglich ist. Die Kontrakte an der Börse, die bereits erwähnten Futures, sind daher eindeutig definiert. Diese Kontraktspezifikationen beinhalten das Produkt, die Menge, Einheit, Qualität, Herkunft, Lieferbedingung bzw. Abrechnungsmodalitäten am Ende des Kontraktes, die Fälligkeit des Kontrakts, Handelszeiten und die Währung, in der das Produkt gehandelt wird. An der Börse wird nun nur noch der Preis ausgehandelt.
Diese Produkte werden gehandelt
An der Börse European Energy Exchange (EEX) in Leipzig werden im Milchbereich Kontrakte für Magermilchpulver, Butter und Molkenpulver gehandelt. Ein Kontrakt auf Rohmilch existiert an der EEX nicht, da es sich schwierig gestaltet einen passenden und zeitlich verfügbaren Kassamarktpreis zu definieren. Über die im Milchmarkt wichtigen Produkte Magermilchpulver und Butter können Landwirte daher Rohmilch indirekt handeln, denn ein Verhältnis von zwei Magermilchkontrakten und einem Butterkontrakt entspricht in etwa 105.556 kg Rohmilch. Je nach Inhaltsstoffen in der Rohmilch und in den Endprodukten sowie der Herstellungstechnologie der Butterei und der Trocknung variieren diese Werte. Die Kontraktgröße liegt bei jeweils 5 Tonnen.
So findet die Preisbildung statt
Die Preisbildung an der Börse verläuft wie bei Geschäften am Kassamarkt oder bei Lieferkontrakten. Käufer bieten einen Kaufpreis zu dem sie bereit sind, die Ware zu kaufen, Verkäufer bieten einen Verkaufspreis. Wie auch bei anderen Geschäften kommt an der Börse ein Geschäft nur dann zustande, wenn sich beide Parteien auf einen Preis einigen. Diese Preisbildung findet elektronisch statt und ist anonym. Geschäftspartner ist für beide Seiten die Börse, die als Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer steht, welche aus dem Inland oder Ausland kommen. Den Börsenzugang bekommen die Kunden über einen zugelassenen Broker.
Kontaktaufnahme mit Broker
Der Weg zur Börse beginnt für das landwirtschaftliche Unternehmen mit der Kontaktaufnahme zu einem Broker mit gültiger Börsenzulassung, welcher idealerweise im Agrarbereich tätig ist. Dieser kennt die speziellen Gegebenheiten der Agrarrohstoffmärkte und erarbeitet mit dem Kunden ein auf den Betrieb zugeschnittenes Absicherungskonzept. Zwischen Broker und Landwirt wird ein Vertrag geschlossen, in welchem Strategien, Vollmachten und Konditionen festgelegt werden. Der Broker erledigt alle Formalitäten (u.a. das Einreichen von bankbestätigten Legitimationsunterlagen und einer Vermögensauskunft) mit der Clearingbank. Die Clearingbank führt auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen eine Bonitätsprüfung des Kunden durch. Anhand von Bonitätsparametern wird das maximale Handelslimit des Kunden festgelegt.
So wird verbucht
Nach Konteneröffnung und Bestätigung durch den Broker wird der Futurehandel aufgenommen. Ab dem Zeitpunkt der Positionseröffnung wird für jede Kauf- und jede Verkaufsposition eine Gewinn- und Verlustrechnung (Mark-to-Market-Verfahren) durchgeführt.
Hat ein Marktteilnehmer Kontrakte verkauft, so wird seinem Konto bei fallenden Preisen der Wertzuwachs der Position gutgeschrieben.
Steigen die Preise hingegen, erhält der Käufer eine Gutschrift, während das Konto des Verkäufers belastet wird.
Die verbuchten Wertveränderungen werden Variation Margins genannt.
Broker und Landwirt im Austausch
Während der Kontraktlaufzeit stehen Broker und Landwirt in regelmäßigem Austausch. Dabei informiert der Broker seinen Kunden über die möglichen Milchpreise, die abgesichert werden können, indem er die Notierungen von Butter und Magermilchpulver umrechnet. Somit muss sich der Milcherzeuger nicht mit den ungewohnten Preisen der Endprodukte auseinandersetzen. Mindestens ein Gespräch pro Monat ist zwischen Broker und Milcherzeuger empfehlenswert, um den aktuellen Stand zu besprechen und die Strategie des Folgemonats festzuhalten.
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