
Nur geringfügige Verbesserungen bei der Entschädigung von Bewirtschaftern und Grundeigentümern wird es aller Voraussicht nach beim Stromtrassenbau geben. Die unter anderem vom Deutschen Bauernverband (DBV) geforderten wiederkehrenden Zahlungen werden nicht kommen. Das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus wird der Bundestag am kommenden Donnerstag in zweiter und dritter Lesung beschließen.
Angehoben werden soll nach der Beschlussempfehlung des federführenden Wirtschaftsausschusses der sogenannte Beschleunigungszuschlag. Nunmehr sollen Grundeigentümer, die binnen acht Wochen die Dienstbarkeitsbewilligung notariell beglaubigen lassen, einen Aufschlag von 75 Prozent der Grundentschädigung erhalten. Im Regierungsentwurf sind 50 Prozent vorgesehen. Zudem sollen die Bewirtschafter in Aufwandspauschalen mit aufgenommen werden.
Zügig Glasfasernetz auf dem Land ausbauen
Ebenfalls am Donnerstag wird der Bundestag über die Zukunft des ländlichen Raums debattieren. Die Grundlage bilden Anträge der Koalitionsfraktionen sowie der FDP.
Unter anderem werden eine Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie ein zügiger Breitbandausbau auf Glasfaserbasis in ländlichen Gemeinden und ein flächendeckender Anschluss an die Mobilfunktechnik gefordert. Der Koalitionsantrag wird sehr wahrscheinlich im Plenum eine Mehrheit finden.
Nach Auffassung der Liberalen soll die Bundesregierung dem bestehenden Stadt-Land-Gefälle bei der Breitbandversorgung durch eine Steigerung der Attraktivität des Glasfaserausbaus auf dem Land begegnen.