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Neue Aufzeichnungspflicht für Arbeitszeiten liegt auf Eis

Kohlernte Erntehelfer Saisonarbeit
am Freitag, 25.02.2022 - 05:15 (Jetzt kommentieren)

Die umstrittenen zusätzlichen Aufzeichnungspflichten zur Arbeitszeit von geringfügig Beschäftigen liegen vorerst auf Eis.

Das hat die Bundesregierung bei ihrem Kabinettsbeschluss zum Gesetzentwurf über die Anhebung des Mindestlohns entschieden.

Nun sollen das Arbeits- und Finanzministerium zunächst prüfen, „wie durch elektronische und manipulationssichere Arbeitsaufzeichnungen die Durchsetzung des Mindestlohns weiter verbessert werden kann", ohne dass kleine und mittelständische Unternehmen durch die Anschaffung von Zeiterfassungssystemen übermäßig belastet werden.

Konkret soll geprüft werden, ob den Arbeitgebern eine fertig entwickelte digitale Zeiterfassung  kostenfrei zur Verfügung gestellt werden kann.

Weiterhin Kritik an der Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro

Mindestlohn

Demgegenüber sorgt die vorgesehene Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 weiter für Unmut. Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, warnte erneut vor einer weiteren Verschärfung des Wettbewerbsdrucks in der Landwirtschaft.

Dies gefährde insbesondere die Wirtschaftlichkeit von arbeitsintensiven Betriebszweigen wie Obst-, Gemüse- und Weinbau. Dadurch werde auch die Erzeugung von heimischen, hochwertigen Lebensmitteln zunehmend erschwert, Dies werde sich spürbar auf die Lebensmittelpreise auswirken, prognostizierte der Bauernpräsident.

Kritik kam auch von der CDU/CSU. Agrarsprecher Albert Stegemann bekräftigte seine Forderung nach längeren Übergangsfristen für die Land- und Ernährungswirtschaft bei der Mindestlohnerhöhung.

Zudem müsse die Bundesregierung unverzüglich eine verpflichtende, umfassende Herkunftskennzeichnung einführen, damit Verbraucher die höheren Produktionskosten von Lebensmitteln aus Deutschland bewusst honorieren könnten. „Was in Frankreich geht, muss auch in Deutschland möglich sein“, so Stegemann.

Minijobber dürfen bis zu 520 Euro monatlich verdienen

Mit dem Gesetzentwurf soll die im Koalitionsvertrag vereinbarte einmalige gesetzliche Erhöhung des Mindestlohns auf brutto 12 Euro je Zeitstunde umgesetzt werden.

Zukünftige Anpassungen des Mindestlohns sollen weiterhin auf der Grundlage von Beschlüssen der Mindestlohnkommission erfolgen, erstmals wieder bis zum 30. Juni 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2024.

Zudem soll die Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 Euro monatlich erhöht und dynamisch ausgestaltet werden, um damit künftig eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn zu ermöglichen.

Mit Material von AgE

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