Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Beitrag zur Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2017 festgesetzt und bekannt gegeben. Ab dem 1. Januar ändert sich der Beitrag von 236 auf 241 Euro monatlich und in den neuen Bundesländern von 206 auf 216 Euro.
Der Beitrag für mitarbeitende Familienangehörige beträgt weiterhin die Hälfte des Unternehmerbeitrages: 120,50 Euro monatlich (Vorjahr 118,00 Euro) und in den neuen Bundesländern 108,00 Euro (Vorjahr 103,00 Euro).
Beitragszuschüsse werden angepasst
Die Beiträge können unter bestimmten Voraussetzungen durch die von der landwirtschaftlichen Alterskasse zu Lasten des Bundes zu gewährenden Zuschüsse zum Beitrag erheblich gesenkt werden, ohne dass hierdurch Rentenanwartschaften gemindert werden.
Die für alle Versicherungspflichtigen eines Betriebes zu zahlenden Beiträge trägt grundsätzlich der Landwirt. Für den Fall, dass beide Ehegatten versichert sind, haften sie gesamtschuldnerisch. Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse sind in einem bestimmten Umfang steuerlich absetzbar. Hier finden Sie weitere Informationen über Voraussetzungen eines Beitragszuschusses.
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