Das Land Niedersachsen stellt zehn Millionen Euro für Investitionen in Lagerstätten von Gülle, Jauche oder Festmist zur Verfügung. Die Förderrichtlinie gab Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast bekannt.
Die Antragsfrist läuft vom 11. bis 27. Juni 2019. Anträge nimmt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen entgegen.
Auch andere Bundesländer gewähren für die Lagerung von Wirtschaftsdünger einen höheren Förderzuschuss, vielfach sogar bis zu 40 Prozent der Investitionskosten, und nicht nur für Junglandwirte.
Eine ausführliche Übersicht finden Sie in der Aprilausgabe des agrarheute Magazins.
Das müssen Landwirte beachten
Die Eckpunkte der Förderrichtlinie:
- Förderfähig sind separate Baukörper zur Lagerung von Gülle, Jauche und Festmist sowie die erforderlichen Nebenbestandteile und Nebenkosten.
- Zuwendungsempfänger sind landwirtschaftliche Unternehmen. Betriebe mit mehr als 2,0 Großvieheinheiten pro Hektar (GV/ha) werden nur gefördert, wenn die Verbringung des Dunganfalls des über 2,0 GV/ha hinausgehenden Viehbesatzes auf Grundlage von Abnahmeverträgen gewährleistet ist.
- Der Fördersatz beträgt 35 Prozent, für Junglandwirte 40 Prozent.
- Die Investition muss sich auf mindestens 25.000 Euro netto belaufen. Maximal förderfähig sind Kosten von 200.000 Euro. Das Errichten darüber hinausgehender Lagerkapazitäten ist möglich und nicht förderschädlich.
- Die Prosperitätsgrenze (Summe der positiven Einkünfte) beträgt 150.000 Euro bzw. bei Ledigen 120.000 Euro.
- Falls Landwirte die Baugenehmigung nicht wie vorgesehen mit dem Antrag vorlegen können, ist sie nachzureichen. Eine Bewilligung können die Behörden erst nach Vorlage erteilen. Die Baugenehmigung muss aber noch 2019 erfolgen.
- Maßnahmen, die bereits begonnen wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Der Verwendungsnachweis mit Auszahlungsantrag ist bis zum 1. November 2020 vorzulegen.