Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Risikovorsorge

Nicht nur in Zeiten von Corona: So sollte Ihr Notfallordner aussehen

Ein Landwirt auf Krücken im Kuhstall
am Montag, 13.04.2020 - 05:00 (Jetzt kommentieren)

Es brauchen ihn alle. Es kennen ihn einige. Aber wirklich angelegt haben ihn nur wenige. Die Rede ist vom Notfallordner. Er ist leider immer noch in vielen Betrieben keine Selbstverständlichkeit, was im Zuge der Corona-Pandemie nun endlich nachgeholt werden sollte.

Frau im Büro

Warum ist der Notfallordner so wichtig? Sollte der Betriebsleiter plötzlich durch einen Unfall, Quarantäne, Krankenhausaufenthalt oder sogar Tod die Geschicke des Betriebes nicht mehr lenken können, sollten Angehörige und Betriebshelfer mit geringem Aufwand einen Überblick gewinnen können.

Alle privaten und betrieblichen Informationen können in dieser Ausnahmesituation mit dem Notfallordner schnell nachgeschlagen werden. In der ohnehin für die Betroffenen schwierigen familiären Situationen leistet er einen Beitrag, nicht die Nerven zu verlieren, sondern die wichtigsten Schritte anhand dieser Hilfestellung einzuleiten. Fehler und Versäumnisse können so vermieden werden.

Saubere Gliederung hilft bei der Orientierung

Der Notfallordner gliedert sich optimaler Weise in die Bereiche:  

  • Allgemein,
  • Betrieb sowie
  • Privat & Familie.  

Den Beginn macht der Bereich Allgemein, mit Informationen für die ersten Handlungen nach Eintritt des Notfalls. Ansprechpartner und deren Kontaktdaten, Informationen die den Gesundheitszustand betreffen (Medikamenteneinnahmen, Allergien, Erkrankungen) sowie eine Übersicht über Vollmachten und Verfügungen.

Diese Notfallinformationen sollten auch im persönlichen Portemonnaie mitgeführt werden; ergänzend z.B. auch in einer sog. "Notfalldose"  (Infos für die Lebensrettung).

Ungeklärte Kleinigkeiten können für Betriebshelfer zur hohen Hürde werden

Anschließend folgt der Abschnitt Betrieb, der insbesondere für Betriebsfremde wie z.B. Betriebshelfer hilfreich ist. Es beginnt mit einer Übersicht über die Wirtschaftsgebäude und bewirtschafteten Flächen. Besonderheiten, die für einen selbst nur eine Kleinigkeit darstellen, wie z.B. die Bedienung der elektronischen Mahl- und Mischanlage oder Fütterungs-/Klimaanlage, des Melkroboters oder der GPS-gesteuerten Traktoren, stellen für einen Betriebsfremden oftmals eine Hürde dar und sollten daher unbedingt mit aufgeführt werden.

Passwörter/PINs, die für den Betrieb von technischen Anlagen notwendig werden könnten, sollten ebenfalls in diesem Abschnitt stehen, aber keinesfalls Informationen für den Zugang von sensiblen Daten (Online-Banking, Tresor, PC mit Buchführungs- und ELSTER-Steuerdaten); hier reicht die Benennung der Person(en), die dafür den Zugang oder die Vollmacht besitzt.

Desweiteren sollten auch die Namen und Telefonnummern von für den Betrieb wichtigen Lieferanten bzw. Abnehmern aufgenommen werden. Bei der Erstellung ist es ratsam, wenn der Betriebsleiter versucht, mit dem Blick eines Fremden auf seinen Betrieb zu schauen.

Auch betriebswirtschaftliche Dinge wie wichtige Fristen für z.B. Dieselanträge oder den Agrarantrag sollten aufgeführt werden, damit diese Zahlungen dem Betrieb durch Versäumnisse nicht entgehen. Hilfreich ist eine Übersicht über betriebl. Versicherungen.

Unbedingt an die Vorsorgevollmacht denken

Vorsorgevollmacht

In vielen Betrieben kommt es leider immer noch vor, dass der Betriebsleiter auf „noch“ fremder Scholle des Altenteilers wirtschaftet. Im Sinne des Fortbestandes des Betriebes sollten frühzeitig Regelungen vorbereitet und schriftlich festgehalten werden, wie der Betrieb einmal weitergeführt werden soll.

Im Abschnitt Privat und Familie sollten auch neben der rechtlichen Absicherung auch die privaten Versicherungen aufgeführt werden. Hier ist außerdem festzuhalten, wo sich wichtige Dokumente befinden oder diese hinterlegt sind (Bank- und Vorsorge-Vollmacht, Patientenverfügung, Testament, persönliche Urkunden, Übergabeverträge inkl. Kauf- und Pachtverträge, Vermögenswerte, Liquiditätsübersicht, Passwörter, IDs, PINs und Versicherungen).  

Jeder Betriebsleiter sollte eine Vorsorgevollmacht erstellen, in der u.a. geregelt wird, wer im Notfall den Betrieb weiterführen darf.

Der Standort des Notfallordners muss bekannt sein

Entscheidend ist, dass der angelegte und so betitelte "Notfallordner" optisch ins Auge fällt und so von Familienangehörigen, Freunden oder der Vertretung sofort gefunden und angenommen werden kann!

Daher sollte in der Unternehmerfamilie darüber gesprochen werden, dass es einen solche Notfallhilfe gibt und wo diese im Ordner zu finden ist. Auch sollte in den Wintermonaten die Gelegenheit genutzt werden, die Daten zu prüfen und ggf. zu aktualisieren (neue Maschinen, Lieferantenwechsel, Betriebsumstellung etc.). Machen Sie es zur Routine und binden Sie Partner/Hofnachfolger mit ein.

LLH Hessen hilft weiter

Der Notfallordner kann im Rahmen des Hofcheck mit dem CD-Software-Programm "Gesamtbetriebliche Qualitäts-Sicherung (GQS)" in Hessen erstellt werden. Die aktualisierte GQS-HofCheck-CD 2020 ist vsl. ab Ende Mai verfügbar und wird bei Mail-Bestellung unter CrossCompliance@LLH.Hessen.de im jährlichen Abo für 19,99 € inkl. MwSt. erhältlich sein. Hinweise und weitere Informationen im Internet.

Darüberhinaus wird als Beratungsangebot  des LLH eine Hilfestellung zur Anlage eines Notfallordners für hessische Betriebe mit Betriebsbesuch inkl. der CD "GQS-HofCheck" zum Preis von 99,00 € zzgl. 19% MwSt. (plus Fahrtkosten) angeboten.

Mit Material von LLH Hessen
Das agrarheute Magazin Die digitale Ausgabe September 2023
agrarheute_magazin_composing

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...