Das Antragsjahr 2023 war das erste, in dem Landwirte die neuen Öko-Regelungen der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) beantragen konnten. Viele Fachleute haben gewarnt, die Fördersätze seien viel zu niedrig angesetzt. Sie haben recht behalten.
Die meisten Eco-Schemes wurden in wesentlich geringerem Umfang beantragt, als das Bundeslandwirtschaftsministerium gehofft hatte. Das zeigt eine vorläufige Auswertung der Antragsdaten zum 15. Mai, die agrarheute vorliegt.
Insgesamt werden die 1,02 Mrd. Euro für die Öko-Regelungen im ersten Jahr der Förderperiode nach Einschätzung einer Sprecherin des Ministeriums wohl nur zu etwa 75 Prozent ausgeschöpft.
Freiwillige Stilllegung wurde kaum genutzt
Vor allem Öko-Regelung 1 zur freiwilligen Stilllegung beziehungsweise zum Anlegen von Blühstreifen oder Altgrasstreifen wurde von den Landwirten nicht angenommen. Statt der vom Bund erhofften rund 312.000 Hektar nicht produktiver Ackerflächen wurden lediglich 52.689 Hektar beantragt; das entspricht knapp 17 Prozent der Planung.
Hintergrund ist die Aussetzung der Pflichtbrache in diesem Jahr, die eine zusätzliche Stilllegung für die Betriebe unattraktiv werden ließ. Damit werden die für diesen Zweck im nationalen Strategieplan vorgesehenen 209 Mio. Euro ebenfalls zu weniger als einem Fünftel ausgeschöpft.
Blühstreifen auf Ackerland und in Dauerkulturen wurde für gerade mal 1 Prozent der budgetierten Fläche angemeldet. Bei den Altgrasstreifen auf Dauergrünland bewegt sich die Nutzung zwischen 2 und 6 Prozent. Damit war die Öko-Regelung 1 zur Anlage nicht produktiver Flächen, für die der Löwenanteil der deutschen Eco-Schemes-Milliarde eingeplant war, ein totaler Flop.
Förderung für artenreiches Grünland überzeichnet
Ganz anders hingegen Öko-Regelung 5 zum Nachweis von vier Kennarten auf extensiv bewirtschaftetem Dauergrünland. Rund 240 Euro je Hektar wurden für dieses Eco-Schemes angeboten – und die Landwirte nutzten das Angebot mit 42.501 Anträgen reichlich. Die vom Bund eingeplante Fläche von 640.000 Hektar wurde mit 1,16 Mio. Hektar fast verdoppelt. Damit werden die 154 Mio. Euro, die für Öko-Regelung 5 vorgesehen sind, nicht ausreichen.
Vielfältige Fruchtfolge auf 1,7 Millionen Hektar
Relativ gut angenommen wurde die Förderung der vielfältigen Fruchtfolge (ÖR 2) in Höhe von etwa 45 Euro je Hektar. Für immerhin 1,73 Mio. Hektar wurde die Förderung beantragt, was etwa zwei Drittel des Planungsstands entspricht.
Ebenfalls zu etwa zwei Dritteln ausgeschöpft wurde der Ansatz für die Extensivierung des betrieblichen Dauergrünlandes (ÖR 4) mit 1,32 Mio. Hektar, für die rund 115 Euro je Hektar angeboten wurden.
Verzicht auf Pflanzenschutz auf Ackerland bei weitem nicht rentabel
Der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel wurde für Ackerland und Dauerkulturen (ÖR 6) mit 130 Euro je Hektar offensichtlich zu wenig unterstützt, wie eine Ausschöpfung der geplanten Antragsfläche zu nur 11 Prozent zeigt. Besser war die Akzeptanz auf Grünfutter mit 51 Prozent.
Die Öko-Regelung 7 für Natura-2000-Gebiete wurde von 33.752 Landwirten mit 1,13 Mio. Hektar recht gut angenommen und kommt auf einen Stand von 86 Prozent der vom Agrarministerium erwarteten Antragsfläche.
Die Förderung von Agroforstsystemen (ÖR 3) blieb mit 51 Hektar sehr weiter hinter den Erwartungen von immerhin 25.000 Hektar.
Prämienhöhe dürfte sich rückwirkend ändern
Das Bundesministerium weist darauf hin, dass die Daten der Länder noch keiner Kontrolle und Plausibilitätsprüfung unterlagen, demnach also eingeschränkt aussagekräftig seien. Deutlich wird aber, dass die Förderung der Öko-Regelungen für die kommenden Förderjahre neu ausbalanciert werden muss, wenn die Eco-Schemes attraktiver werden sollen.
Für das Förderjahr 2023 kann das Bundesministerium die tatsächlich ausgezahlten Prämien nun aus den nicht ausgeschöpften Mitteln rückwirkend auf bis zu 130 Prozent des ursprünglich in Aussicht gestellten Betrages erhöhen. Sollten darüber hinaus weitere Mittel verbleiben, und davon ist auszugehen, fordert die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), diese ausschließlich für eine Aufstockung der Umverteilungsprämie zur Stärkung kleiner und mittlerer Betriebe einzusetzen.
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