Auf Druck mehrerer Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, hat die EU-Kommission bei den Durchführungsverordnungen zur neuen Öko-Basisverordnung etliche Erleichterungen für Ökobauern, besonders Tierhaltern, zugesagt.
Die Maßnahmen in der ursprünglichen Form hätten innerhalb sehr kurzer Fristen zu deutlichen Erschwernissen für die Ökobetriebe geführt. Viele hätten ihre Ställe aufwendig umbauen müssen oder hätten weniger Tier halten können.
Erreicht wurde zudem die Zusage der Kommission, bereits, dass die Kommission eine Überprüfung für die nächste Überarbeitung der Verordnung vorsieht. Die finale Fassung der jetzt diskutierten Verordnung wird den Mitgliedsstaaten bis Anfang, Mitte Februar vorgelegt. Die Abstimmung ist für die Sitzung im März vorgesehen.
Was für Geflügelhalter künftig gilt
Der neue Entwurf der Kommission, der jetzt vorliegt, kommt den deutschen Anliegen in entscheidenden Punkten entgegen. So sieht er im Vergleich zur ursprünglichen Fassung folgende Änderungen vor:
- Einführung einer Übergangsregelung von drei Jahren, um sich an die neue Regelung anzupassen. Die Neuregelung schließt die Anrechnung der Verandafläche auf die Stallinnenfläche aus.
- Verlängerung der Übergangsregelung von fünf auf acht Jahre für Betriebe mit Mehrebenenställen. Danach sind nur noch drei Ebenen erlaubt.
- Verlängerung der Übergangsregelung von fünf auf acht Jahre zur Anpassung an neue Normen der Auslaufgestaltung.
- Verlängerung der Übergangsregelung von fünf auf acht Jahre für Betriebe, die Junghennen und Bruderhähne produzieren, zur Anpassung an neue Normen hinsichtlich der Besatzdichte und Minimumflächen.
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Welche Fristen und Regeln für Schweinehalter gelten
- Reduzierung der Mindestaußenfläche für leerstehende Sauen von drei auf 1,9 Quadratmeter
- Verlängerung der Übergangsregelung von drei auf acht Jahre zur Anpassung an Gestaltung der Außenanlagen von Schweineställen.
- Die Kommission hat angekündigt, die rechtssichere Berücksichtigung moderner Tierhaltungssysteme im kommenden Jahr nochmal zu überprüfen.
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