
Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Pflanzenschutzmittelkontrolle (AG PMK) hat eine Leitlinie für Online- und Versandhändler erstellt. Diese informiert darüber, welche pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften beim Verkauf von Pflanzenschutzmitteln über den Internet- und Versandhandel eingehalten werden müssen.
Laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit beschreibt die Leitlinie unter anderem Anforderungen an die Händler,
- wie den Besitz des Sachkundenachweis Pflanzenschutz oder
- die Anzeige der Handelstätigkeit.
Hierzu werden die Kontaktadressen der zuständigen Behörden in den Bundesländern angegeben.
Notwendige Angaben bei Onlineangeboten
Es folgen Hinweise,
- welche Angaben zu Pflanzenschutzmitteln in Onlineangeboten enthalten sein müssen,
- über die Pflicht des Verkäufers zur Bereitstellung bestimmter Informationen für Kaufinteressenten und Käufer und
- wie die Sachkunde des Käufers bei der Abgabe von Profimitteln überprüft werden kann.
Spezielle Anforderungen bei Glyphosat-haltigen Mitteln
Weitere Kapitel beschäftigen sich
- mit den speziellen Anforderungen bei der Abgabe Glyphosat-haltiger Pflanzenschutzmittel sowie
- mit der Verpackung, Kennzeichnung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln.
- Darüber hinaus wird über die Pflichten zur Beseitigung verbotener Pflanzenschutzmittel und zur Dokumentation der gelagerten und gehandelten Pflanzenschutzmittel informiert.
Die Leitlinie ist in der Rubrik "Für Händler" im Internet des BVL abrufbar.
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