Mit der Entscheidung der Verfassungsrichter darf die Hofabgabe ab sofort nicht mehr als Voraussetzung für eine Altersrente gefordert werden. Auch der Ehegatte hat Anspruch auf eine Altersrente, selbst wenn der rentenberechtigte Partner den Betrieb nicht abgegeben hat.
Die Richter begründen ihren Beschluss damit, dass die die Hofabgabeklausel keine Härtefallregelung vorsehe, zum Beispiel für den Fall, dass ein Landwirt gar keinen geeigneten Nachfolger für den Betrieb findet.
Ein Härtefall entstehe auch, wenn der Landwirt den Hof zwar abgeben könne, er dadurch aber nicht genug Einkünfte erziele, um zusammen mit der Rente seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können.
Verlieren Sie keine Zeit
Das Urteil hat die landwirtschaftliche Sozialversicherung SVLFG, die berufsständischen Verbände und die Politik kalt erwischt. Allenthalben herrscht Ratlosigkeit, wie mit dem Beschluss, der schon vom 23. Mai 2018 datiert, aber erst am 9. August veröffentlicht wurde, umzugehen ist.
Wir raten betroffenen Landwirten darum, ablehnende Bescheide, die auf die Hofgabgeklausel gestützt wurden, schnell anzufechten oder einen neuen Antrag zu stellen. Berufen Sie sich dabei auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Kreisgeschäftsstellen des Bauernverbandes helfen weiter.
Es gilt, keine Zeit zu verlieren. Denn für den Rentenanspruch ist das Datum der Antragstellung entscheidend, auch wenn die SVLFG den Antrag wegen der vielen noch offenen Fragen möglicherweise längere Zeit ruhen lassen wird. Ungeklärt ist beispielsweise, ob der Richterspruch auch auf Entscheidungen über eine Erwerbsminderungsrente anzuwenden ist.
Vorsicht mit der Aufstockung des Rückbehalts
Vorsichtig sollte allerdings sein, wer glaubt, nun seine zurückbehaltenen Flächen durch Zupacht vergrößern und den abgegebenen Hof wieder aufleben lassen zu können. Derjenige könnte seinen Rentenanspruch verlieren, falls der Gesetzgeber die Hofabgabeklausel neu regelt. Denn das Verfassungsgericht lässt dem Gesetzgeber offen, eine verfassungskonforme Härtefallregelung zu treffen.
Eine Frist zur Neuregelung der Altersrente hat das Gericht dem Gesetzgeber nicht vorgeschrieben. Angesichts des schon seit Jahren schwelenden politischen Streits um die Hofabgabeklausel erscheint es allerdings unwahrscheinlich, dass sich CDU/CSU und SPD nun auf eine komplexe Härtefallregelung werden einigen können.
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