Die sogenannte 70-Tage-Regelung für die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften ist nun unbefristet verlängert. Die Entfristung ist Bestandteil des „Qualifizierungschancengesetzes“, das der Bundestag heute beschlossen hat. Ohne die Entschweidung wäre die Regelung Ende 2018 ausgelaufen.
Die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Gitta Connemann, begrüßte die Entscheidung des Bundestages als „Befreiungsschlag“ für die Agrarbranche. Seit 2015 habe sich die 70-Tage-Regelung bewährt. Saisonbetriebe hätten die Chance, ihren saisonalen Bedarf an Arbeitskräften zu decken. Davon profitierten Sonderkulturbetriebe, die ohne Saisonarbeitskräfte „dicht machen“ könnten.
„Für Saisonbetriebe in der Landwirtschaft und im Gartenbau sind Saisonarbeitskräfte insbesondere aus Polen, Rumänien und möglicherweise zukünftig auch aus der Ukraine oder vom Westbalkan unverzichtbar“, so Connemann.
70-Tage-Regelung hat sich bewährt
Auch nach Einschätzung von Unionsagrarsprecher Albert Stegemann hat sich die 70-Tage-Regelung positiv auf die Betriebe und ihre Saisonarbeitskräfte ausgewirkt. Deshalb sei es „gut und richtig“, die sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung von Saisonkräften dauerhaft zu stärken.
Das Parlament ist mit seinem Beschluss einer Forderung nachgekommen, die die Spitzenverbände der Landwirtschaft einhellig vorgebracht hatten. Auf die Forderung hatten sich die Union und SPD im Spätsommer im Koalitionsausschuss verständigt.
Eine gesetzliche Entfristung der derzeitigen Übergangsregelung bei kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen sei dringend notwendig, um den Betrieben mehr Handlungsraum beim Einsatz von Saisonarbeitskräften einzuräumen, so die Argumentation.
Die kurzfristige sozialversicherungsfreie Beschäftigung war mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 für drei Jahre von 50 auf 70 Tage erweitert worden.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.