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Update am 25. März 2021, 14:45 Uhr: Investitionsförderung für Tierwohl

Sauenhalter können Förderung für Stallumbau bald wieder beantragen

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am Donnerstag, 25.03.2021 - 14:43 (Jetzt kommentieren)

Die Antragsfrist beim Bundesprogramm zur Investitionsförderung für den Stallumbau in der Sauenhaltung wird voraussichtlich bis zum 30. September 2021 verlängert. Ab Anfang April sollen wieder Anträge gestellt werden können. Für die Nutzung der Fördermittel aus dem Corona-Konjunkturpaket bleibt das Zeitfenster eng.

Update vom 25. März 2021, 14:45 Uhr: 

Das Bundesprogramm Stallumbau gehört zum von der Bundesregierung verabschiedeten Corona-Konjunkturpaket. Es hielt seit September 2020 für Stallum- und Stallersatzbauten im letzten und in diesem Jahr Haushaltsmittel in Höhe von 300 Mio. Euro bereit.

Am 15. März 2021 ist die ursprüngliche Antragsfrist abgelaufen. Voraussetzung für die Förderung war ein bis Ende 2021 abgeschlossenes Umbauvorhaben, da für Corona-Hilfen zunächst keine Mittelübertragung in das Jahr 2022 vorgesehen war. 

Wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) heute (25.03.2021) in einer Pressemitteilung ankündigt, können Anträge voraussichtlich wieder ab Anfang April - nach Veröffentlichung der geänderten Förderrichtlinie - gestellt werden. Die Antragsfrist wird bis zum 30. September 2021 verlängert. Nachdem die Europäische Kommission der Verlängerung zugestimmt hat, wird die Förderrichtlinie geändert. Danach können wieder Anträge bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht werden.

Damit können auch Umbauvorhaben, die erst bis Ende 2022 abgeschlossen werden, noch gefördert werden. 

Der Fördersatz beträgt 40 Prozent der Ausgaben, die Fördergrenze liegt bei 500.000 Euro. Für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb können Sie diesen Höchstbetrag einmalig und für ein Investitionsvorhaben in Anspruch nehmen.

Ihre Investition darf keine Vergrößerung des Tierbestandes zur Folge haben. Das Geld können Sie auch für eine einzelbetriebliche Beratung nutzen, die der Erstellung eines Um- beziehungsweise Ersatzbaukonzeptes dient.

Über ein Online-Formular können Sie die Förderung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.

Welche Anforderungen gibt bei den Stallumbauten?

Die Investitionsförderung soll dazu beitragen, die Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung kurzfristig umzusetzen. Für die Sauenhaltung enthält die Verordnung neue Mindestanforderungen, die spätestens nach 8 (Abschaffung der Kastenstände im Deckzentrum) beziehungsweise 15 Jahren (Bewegungsbuchten im Abferkelbereich) umgesetzt werden müssen.

In der Gruppenhaltung muss den Sauen vom Absetzen bis zur Besamung beziehungsweise bis zum Ende der Rausche eine Bodenfläche von 5 m² je Tier zur Verfügung stehen. Die Fläche muss für die Tiere uneingeschränkt nutzbar sein.
Jede Bucht muss mit einem Liege-, Fress- und Aktivitätsbereich ausgestattet sein. Im Aktivitäts- und/oder im der Liegebereich muss eine Rückzugsmöglichkeit eingerichtet werden. Dabei ist zu beachten, dass Fress-Liegebuchten oder sonstige Fressplätze nicht als Rückzugsmöglichkeiten zählen.
Die Gruppenhaltung bezieht sich laut Verordnung auf den Zeitraum ab Absetzen der Ferkel bis eine Woche vor dem neuen voraussichtlichen Abferkeltermin.

Bei der Einzelhaltung im Abferkelbereich müssen die Abferkelbuchten mindestens 6,50 m² umfassen. Hier müssen sich die Sauen frei bewegen und ungehindert umdrehen können.
Außerdem muss in den Kastenständen die Bodenfläche uneingeschränkt nutzbar sein. Die Mindestlänge der Kastenstände muss 2,20 m betragen.

Der Aufenthalt im Kastenstand um den Geburtszeitraum darf in 15 Jahren noch fünf Tage betragen.

ISN: Förderprogramm ist praxisuntauglich und zum Scheitern verurteilt

Große Kritik an den Voraussetzungen für das Förderprogramm übt die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN). Nach Ansicht der ISN nähmen Planung, Genehmigung und Umsetzung der Stallumbauten so viel Zeit in Anspruch, dass der Großteil der Sauenhalter nicht von der Investitionsförderung profitieren könnten. Daher sei die Bedingung, dass der Umbau bis Ende 2021 abgeschlossen sein muss, "ein Schlag in das Gesicht der Sauenhalter". 

Zudem sei die Novelle der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung noch nicht in Kraft getreten. Auch bei der Baurechtsnovelle gebe es "noch viele Unklarheiten", erläutert ISN-Geschäftsführer Torsten Staack. Dass unter diesen Umständen im vorgegebenen Zeitrahmen eine Umbaugenehmigungen ausgestellt werden können, bezweifelt Staack.

Darüber hinaus reiche der Fördersatz von 40 Prozent nicht aus. Berechnungen der ISN ergaben, dass dieser auf mindestens 60 Prozent erhöht werden müsse. Ein mittelständischer Sauenhalter benötige für den Umbau von Deckzentrum und Abferkelbereich immerhin 1 bis 1,5 Mio. Euro. Wird zusätzlich noch der Sauenbestand reduziert, gestalte sich die finanzielle Situation der Sauenhalter "noch deutlich schwieriger".

Die Bedingungen für eine Teilhabe am Förderprogramm führten laut Staack letztlich dazu, dass das Programm nur den Sauenhaltern helfe, die bereits fertige Konzepte erstellt hätten.

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