Das berichtete das niedersächsische Umweltministerium. Bislang lagen die Zahlungen bei maximal 15.000 Euro pro Betrieb und bezogen auf die letzten drei Steuerjahre. Die Neuerung tritt für die Abrechnung aller amtlich erfassten Fälle ab dem 1. Januar 2016 einschließlich entsprechender Altfälle in Kraft.
Vögel stehen unter Naturschutz
Wildgänse stellen insbesondere in Niedersachsen eine immense Belastung für die Landwirtschaft dar. Die nordischen Gastvögel sind jedoch streng geschützt und Niedersachsen besitzt für die im Küstenraum überwinternden Vögel große Verantwortung, so das Ministerium. Mit der Erhöhung der Erstattungssumme soll versucht werden, diesen Konflikt schrittweise zu entschärfen.