Bundesminister Christian Schmidt hat in einem Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), Martin Empl, angekündigt, dass die Bundesmittel wie im Vorjahr auch für 2017 um 78 Millionen Euro auf 178 Millionen Euro aufgestockt werden.
Der Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft enthält dabei eine wesentliche Änderung: Zukünftig werden auch Forstgemeinschaften, die nach Landesrecht öffentlich-rechtlich organisiert sind, in den Kreis der bundesmittelberechtigten Unternehmen einbezogen. Diese waren hiervon seit 2002 gesetzlich ausgeschlossen.
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