Unter den sechs Mitarbeitern sei nach Angaben der Staatsanwaltschaft Oldenburg auch der Betreiber des Schlachthofs. Wie der NDR berichtet, handelt es sich bei allen sechs Angeschuldigten um ehemalige Mitarbeiter.
Dem ehemaligen Betreiber des Schlachthofs wird außerdem vorgeworfen, bereits tot angelieferte Rinder geschlachtet und deren Fleisch in den Verkehr gebracht zu haben. Gegen zwei amtlich bestellte Tierärzte, die Schlachttier- und Fleischuntersuchungen durchgeführt haben, wurde Strafbefehl beantragt.
Nun muss das Amtsgericht Bad Iburg darüber entscheiden, ob das Hauptverfahren eröffnet wird und ob es zum Erlass der beantragten Strafbefehle kommt.
Mehrjähriger Verfahrenskomplex
Wie agrarheute berichtete, sind die Zustände im Schlachthof Bad Iburg 2018 durch heimliche Videoaufnahmen der Soko Tierschutz bekannt geworden. Im Oktober 2018 ist der Betrieb stillgelegt worden.
Nach NDR-Angaben verurteilte das Amtsgericht Osnabrück in den letzten Monaten bereits mehrere Landwirte und Viehtransporteure. Nun kommt es in Bad Iburg vor dem Schöffengericht – sofern das Amtsgericht der Klage stattgibt – zum Verfahren gegen die sechs ehemaligen Mitarbeiter.
Die sechs Angeschuldigten sollen Rinder, die auf der Ladefläche des Transportfahrzeugs festgelegen haben und noch wahrnehmungsfähig gewesen sein sollen, nach ihrer Ankunft im Schlachtbetrieb nicht betäubt und entblutet haben. Stattdessen wird den ehemaligen Mitarbeitern vorgeworfen, den Tieren erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt zu haben, indem sie sie durch ein am Bein befestigtes Seil von der Ladefläche gezogen haben sollen.
Diese Praxis sollen die Angeschuldigten unterschiedlich oft und teilweise gemeinschaftlich durchgeführt haben.
Für einen solchen Tatbestand schreibt das Tierschutzgesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor.
Tot angelieferte Tiere sollen nicht beseitigt worden sein
Darüber hinaus soll der damalige Betreiber des Schlachthofs tot angelieferte Rinder geschlachtet und deren Fleisch in den Verkehr gebracht haben. Dabei sei er von zwei weiteren Angeschuldigten unterstützt worden. Im Hauptverfahren müsste sich der ehemalige Betreiber dann zusätzlich zum vorgeworfenen Verstoß gegen die Tierische-Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV) verantworten. Die Tier-LMHV schreibt vor, dass das in den Verkehr gebrachte Fleisch von Tieren stammen muss, die durch Schlachten getötet worden sind.
Sowohl gegen das Tierschutzgesetz als auch gegen die Tier-LMHV verstoßen haben sollen zwei amtlich bestellte Tierärzte. Der Strafbefehl gegen sie wurde gesondert beim Amtsgericht Bad Iburg beantragt. Wie die Staatsanwaltschaft Oldenburg mitteilt, seien die Tierärzte für die Schlachttier- und Fleischuntersuchungen am Schlachthof zuständig gewesen. Gegen die rechtswidrigen Abläufe im Betrieb hätten die Tierärzte keine Schritte eingeleitet, so der Vorwurf.
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