Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Versicherung

So sind Sie für den Brandfall richtig versichert

am Freitag, 19.02.2016 - 07:00 (Jetzt kommentieren)

Eine Feuerversicherung hat fast jeder Landwirt. Doch was genau ist mit einer Gebäudeversicherung abgedeckt und worauf sollten Sie bei dem Abschluss einer Police achten. Die dlz-Experten geben Tipps.

Die „Feuerversicherung“ sichert Gebäude nicht nur gegen das Risiko Feuer ab. Sie können damit auch zunehmende Elementarereignisse wie Überschwemmung, Schneedruck oder Erdbeben absichern. Darüber hinaus ist eine Absicherung der Gebäude für den Fall der Zerstörung durch weitere Risiken wie Leitungswasser, Sturm und Hagel möglich. Maschinen, Tiere und Vorräte werden in der Regel zusätzlich über eine Inventarversicherung versichert. Diese bietet eine Absicherung gegen die Risiken Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie optional gegen Elementarschäden.

Diese beiden Versicherungsbereiche – Gebäude- und Inventarversicherung – sollten Sie aufeinander abstimmen.

Das deckt eine Feuerversicherung nicht ab

  • Das Risiko eines Schadens durch Blitzüberspannung ist nicht im Risiko Feuer enthalten.
  • Blitzeinschlag und dessen Folgen zählen dazu. Blitzüberspannung aber liegt vor, wenn der Blitzeinschlag nicht auf dem versicherten Grundstück passiert.
  • Durch einen Brand entstehen erhebliche Aufräumungskosten. Diese sind von der Versicherungssumme nicht automatisch abgedeckt.

Experten-Tipps auf einen Blick

  • Überspannungsschäden, deren Folgen und Aufräumungskosten sollten Sie extra absichern. Die meisten Versicherer bieten dies bis zur vollen Versicherungssumme an.
  • Zusätzlich können Sie die Betriebsunterbrechung durch das entsprechende Risiko absichern. Diese Versicherung ersetzt für einen bestimmten Zeitraum den Ertragsausfall, der infolge eines Brands in einem Betriebsgebäude entsteht.
  • Versichern Sie Ihre Gebäude zum gleitenden Neuwert, wenn diese nach einem Schadensfall wiederaufgebaut werden sollen.
  • Um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten, denken Sie daran, Ihre Policen bei Veränderungen im Betrieb anzupassen.
  • Der Versicherungswert muss der Versicherungssumme entsprechen. Eine Unterversicherung kann Sie um bares Geld bringen.

Dieser Artikel erschien zuerst in der Februar-Ausgabe des dlz-agrarmagazins.

 

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...