Als erstes Bundesland hatte Bayern bereits Mitte März einen Härtefallfonds Corona aufgelegt, der die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie lindern soll. Inzwischen haben viele Bundesländer nachgezogen. Teilweise sind die Hilfen nicht spezifisch für die Landwirtschaft, sondern an alle Unternehmen und Selbstständige gerichtet.
Die meisten Länder helfen vor allem in Form von Liquiditätshilfen. Sie ergänzen das Sofort-Hilfeprogramm des Bundes für Kleinunternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler.
Agrarheute hat bei den Landwirtschaftsministerien der Bundesländer – mit Ausnahme der Stadtstaaten – nachgefragt, welche Unterstützungsmaßnahmen angeboten werden.
Baden-Württemberg
- Ein branchenübergreifendes Sofortprogramm wurde von der baden-württembergischen Landesregierung eingeführt. Dieses soll die Wirtschaft schnell und unbürokratisch durch die Krise bringen.
- Die Soforthilfen stehen nicht nur der gewerblichen Landwirtschaft zur Verfügung, sondern auch allen anderen Betrieben. Somit kann jeder signifikant geschädigte Landwirt eine Soforthilfe beantragen.
- Sie erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlungspflichtigen Zuschusses und ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten.
- Für Betriebe bis fünf Mitarbeiter beträgt der Zuschuss 9.000 Euro. Bis zehn Mitarbeiter sind es 15.000 Euro. Zwischen 11 und 50 Mitarbeiter stehen 30.000 Euro zur Verfügung.
- Anträge können seit heute (9. April) bis 31. Mai 2020 ausschließlich über die Internetseite des Wirtschaftsministeriums gestellt werden.
Bayern
- Bayern hat seinen ursprünglich nur für Gewerbe und Freiberufler gedachten Härtefallfonds inzwischen teilweise für Landwirtschaftsbetriebe geöffnet.
- Betriebe bis 10 Mitarbeiter (auch Primärproduktion) beantragen die Soforthilfe des Bundes (bis zu 15.000 Euro). Von 10 bis 250 Mitarbeiter wird die Soforthilfe des Freistaats angeboten, bei Landwirtschaftsbetrieben allerdings nur für gewerbliche Betriebszweige (bis zu 50.000 Euro).
- Die Hilfe reicht von 5.000 Euro bei fünf Beschäftigten bis zu 7.500 Euro bei zehn Beschäftigten.
- Die Antragstellung ist mit einem Formblatt bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen.
- Für die Soforthilfe des Bundes und die bayerische Soforthilfe steht ein gemeinsames Online- Antragsformular zur Verfügung. Anträge können ausschließlich online gestellt werden.
- Weitere Informationen über Unterstützungsmaßnahmen finden Sie auf dieser Internetseite des bayerischen Wirtschaftsministeriums.
Brandenburg
- Das Land Brandenburg hat ein Soforthilfeprogramm für Unternehmen mit maximal 10 Mitarbeitern eingeführt. Das Programm wird nun auch für kleine und mittlere Unternehmen mit mehr Mitarbeitern geöffnet. Auch Landwirtschaftsbetriebe können daran teilnehmen, wenn sie Liquiditätsengpässe haben.
- Durch das Soforthilfeprogramm ist eine Förderung zwischen 9.000 € und 60.000 € möglich. Hierbei handelt es sich nicht um ein Darlehen, sondern um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
- Zur Stabilisierung der Liquidität, können Betriebe zusätzlich beim zuständigen Finanzamt Steuerstundungen beantragen.
- Weitere Informationen des Landes zu den aktuellen Unterstützungsangeboten finden Sie hier.
Hessen
- Seit dem 30. März gibt es auch in Hessen ein eigenes Soforthilfeprogramm. Landwirte sind dort explizit eingeschlossen und somit antragsberechtigt.
- Die Soforthilfe ist geöffnet für Unternehmen, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und unter massiven Liquiditätsengpässen leiden.
- Es handelt sich um einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss, der auf der neuen Online-Plattform beantragt werden kann.
- Konkrete Informationen zur Antragsstellung inklusive Online-Formular finden Sie hier.
Mecklenburg-Vorpommern
- Die Landwirtschaft ist im aktuellen 100-Millionen-Euro-Sofortprogramm zur Unterstützung der Wirtschaft inbegriffen. Aus diesem Grund stehen Betriebsleitern Liquiditätshilfen zu.
- Detaillierte Informationen zu dem Beschluss des Kabinetts sind hier ersichtlich.
Niedersachsen
- Im Rahmen des landeseigenen Hilfsprogramms können Unternehmen Liquiditätskredite und -zuschüsse bei der niedersächsischen Förderbank (NBank) online beantragen. Eine Hausbank ist nicht notwendig.
- Diese Zuschüsse sind gestaffelt nach der Anzahl der Beschäftigten. Der maximale Förderbetrag für ein Unternehmen liegt bei 20.000 €. Insgesamt stehen hierfür 100 Mio. € zur Verfügung.
- Liquiditätshilfe gibt es auch über Bürgschaften der Niedersächsischen Bürgschaftsbank.
- Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums sollen von den Maßnahmen auch landwirtschaftliche Betriebe profitieren.
Nordrhein-Westfalen
- Das NRW-Rettungsschirmgesetz weitet den Bürgschaftsrahmen zur Wirtschaftsförderung um 4,1 Milliarden Euro auf 5 Milliarden Euro aus. Der Rahmen für Gewährleistungen und Rückbürgschaften wird um 900 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro erhöht.
- Soforthilfen können in Ergänzung zu Bundesprogrammen gewährt werden. Kleinunternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten erhalten Zuschüsse in Höhe von 25.000 Euro. Landwirtschaft und Gartenbau sind explizit im Programm eingeschlossen.
- Bisher haben in NRW bereits mehr als 320.000 Kleinunternehmer Soforthilfe beantragt.
- Zum Stand 2.04.2020 gibt es für Landwirte in NRW darüber hinaus folgende Hilfen: Programm zur Liquiditätssicherung der landwirtschaftlichen Rentenbank, Agrarbürgschaften der Bürgschaftsbank und die Möglichkeit zur Stundung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.
- Weitere Informationen zu Landwirtschaft und Coronavirus einschließlich der Förderangebote hält das Umweltministerium auf dieser Sonderseite aktuell.
Rheinland-Pfalz
- Neben dem bundesweiten Zuschussprogramm für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen stehen in Rheinland-Pfalz günstige Sofortdarlehen zur Verfügung. Sie dienen der Aufrechterhaltung der Liquidität und wurden für Unternehmen mit bis zu 30 Mitarbeitern geöffnet.
- Unternehmen von 10 bis 30 Mitarbeitern können über ihre Hausbank ein Sofortdarlehen von 30.000 Euro sowie einen Zuschuss von 9.000 Euro aus Landesmitteln beantragen. Kleinunternehmen bis 10 Mitarbeiter können Darlehen von 10.000 Euro beantragen.
- Zudem unterstützt das Land die Unternehmen mit 80-prozentigen Bürgschaften. Diese werden von der Bürgschaftsbank vergeben.
- Bei Ihrem zuständigen Finanzamt können zusätzlich aus Liquiditätsgründen Steuerstundungen beantragt werden.
- Detaillierte Informationen zu den beschriebenen Hilfen finden Sie hier.
Saarland
- Das Hilfsprogramm für mittlere und kleine Unternehmen ist auch für Landwirte offen.
- In ihrer Existenz bedrohte Unternehmen können je nach Umsatz 3.000 bis 10.000 Euro Soforthilfe bekommen. Dafür stellt das Land bis zu 30 Mio. Euro sofort zur Verfügung.
- Um die Liquidität in Unternehmen zu halten, können die Finanzämter Steuern stunden. Dabei sollen keine strengen Anforderungen gestellt werden.
- Ein von der Saarländischen Investitionskreditbank SIKB verbürgtes Kreditprogramm wird um 10 Mio. Euro auf 25. Mio. Euro aufgestockt.
- Alle Formulare sind hier verfügbar.
Sachsen
- Der Freistaat Sachsen hat das Sonderprogramm „Sachsen hilft sofort“ ins Leben gerufen. Es gilt für Unternehmen, die durch die Corona-Krise unverschuldet einen Umsatzrückgang von 20% verzeichnen. Daher können auch Landwirte am Programm teilnehmen.
- Bei dem Sonderprogramm handelt es sich um die Vergabe von rückzahlungspflichtigen und zinslosen Darlehen, die die Liquidität der sächsischen Unternehmen sicherstellen sollen.
- Ein Beratungsangebot zu den genauen Maßnahmen wurde von der Sächsischen Aufbaubank unter der Telefonnummer 0351/49101100 eingeführt.
- Weitere Informationen hält das Land hier aktuell bereit.
Sachsen-Anhalt
- In Sachsen-Anhalt wurde ein Soforthilfe-Programm „Sachsen-Anhalt ZUKUNFT“ eingeführt.
- Die Soforthilfe dient als Unterstützung bei der Bezahlung laufender Kosten und wird von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt verwaltet.
- Aufgrund des hohen Andrangs wird aktuell an der Einführung eines Onlineantrags gearbeitet. Über den Stand der Umsetzung informiert die Investitionsbank auf ihren Social-Media-Kanälen.
- Im Rahmen der Bürgschaftsregelung "Land und Forst" gibt es Unterstützung bei der Finanzierung von Investitionsdarlehen, Umschuldungen und Anschlussfinanzierungen sowie Betriebsmitteldarlehen.
- Die Bürgschaftsregelung kann in Kombination mit den Angeboten der Landwirtschaftlichen Rentenbank in Anspruch genommen werden.
Schleswig-Holstein
- In Ergänzung zu den angekündigten Hilfsprogrammen des Bundes hat das Land Schleswig-Holstein ein 500 Millionen Euro Nothilfepaket auf den Weg gebracht.
- Es gilt branchenübergreifend für kleine Unternehmen, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche Lage geraten sind.
- Anträge für das Programm können ausschließlich über das neue Online-Formular eingereicht werden.
- Beim örtlichen Finanzamt können zudem Steuerstundungen beantragt werden.
- Informationen für Unternehmen und Bürger stellt die Landesregierung hier zur Verfügung.
Thüringen
- In Thüringen gibt es ein Soforthilfe-Programm zur Liquiditätssicherung von Unternehmen in Höhe von 12 Mio. Euro. Es wird mit dem Programm des Bundes verrechnet, sodass keine Doppelförderung entsteht.
- Anträge auf Beihilfen, die nach der Mitarbeiterzahl von 9.000 bis 30.000 Euro gestaffelt sind, können ab dem 9. April auf der Internetseite der Thüringer Aufbaubank gestellt werden.
- Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Übernahme von Agrarbürgschaften für Investitions- und Betriebsmittelkredite durch die Bürgschaftsbank Thüringen.
- Steuerliche Hilfsmaßnahmen wurden angekündigt. Diese beziehen sich primär auf die Stundung fälliger Steuern, die Anpassung von Vorauszahlungen und das Aussetzen von Vollstreckungsmaßnahmen.
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