So reagieren Sie auf die neue Düngeverordnung

Mit der neuen Düngeverordnung sinkt der erlaubte Stickstoffüberfluss von 60 auf 50 kg N/ha. Diese Änderungen erfordern eine höhere Nährstoffeffizienz. Lesen Sie hier die Möglichkeiten und Grenzen der neuen Auflagen.
dieser Bereich ist Abonnenten der Printausgabe der agrarheute sowie E-Paper-Abonnenten vorbehalten.

Ich habe bereits ein myDLV-Nutzerkonto und möchte mich einloggen.
