Wegen dramatisch niedriger Erzeugerpreise fällt es vielen Land- und Forstwirten schwer, ihre laufenden betrieblichen Verpflichtungen zu erfüllen. Eine Entlastung bei der Steuerzahlung kann den finanziellen Druck deutlich senken.
Herabsetzung der laufenden Vorauszahlungen
Um den finanziellen Druck zu mildern, können Landwirte einen Antrag auf die Herabsetzung der laufenden Vorauszahlungen der Einkommensteuer und der zugehörigen Nebenleistungen stellen. Im Regelfall wird dieser Antrag mit Wirkung für den nächsten Vorauszahlungstermin - das ist aktuell der 10. Juni 2016 - schriftlich beim Finanzamt gestellt. Die Finanzverwaltung ist gehalten, solchen Gesuchen nur dann zu entsprechen, wenn sie begründet sind. Es empfiehlt sich daher, diesem Antrag zumindest eine steuerliche Planungsrechnung für das laufende Wirtschaftsjahr 2015/16 mit zugehöriger Steuerkalkulation beizufügen.
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Antrag auf Steuerstundung
Oft können Land- und Forstwirte aber auch die zum Teil hohen Nachforderungen aus den vergangenen guten Wirtschaftsjahren und aus abgeschlossenen Betriebsprüfungen nicht zeitnah zahlen. Dann lohnt sich ein Stundungsantrag beim Finanzamt. Nach einem Erlass des Finanzministeriums Niedersachsen vom 2.9.2015 kommt ausdrücklich der Verzicht auf Stundungszinsen in Betracht. Diese betragen normalerweise jährlich 6 % der gestundeten Beträge. Nachdem für die Stundung maßgeblichen § 222 Abgabenordnung (AO) ist einerseits die Stundungsbedürftigkeit zu prüfen. Das dürften die Betroffenen mit den aktuellen Erzeugerpreisen hinreichend begründen können. Als weitere Voraussetzung für eine Stundung verlangt die AO allerdings auch eine persönliche Stundungswürdigkeit.
Umschuldung prüfen
Es ist auch sinnvoll monatlich Liquiditätspläne zu erstellen, mit anschließendem Soll-Ist-Abgleich. Weiterhin sollten Berater die Möglichkeit prüfen, ob die Tilgung bei bestehenden, aber auch bei neuen Darlehen zeitweise ausgesetzt werden kann. Auch Mittel zur Umschuldung sollten geprüft werden – zum Beispiel zur Ablösung von Krediten unter Nutzung der gegenwärtig sehr geringen Darlehenszinsen. Schließlich sollte bei der Neuanschaffung von Anlagegütern darauf geachtet werden, dass die Finanzierungsdauer an die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer dieser Wirtschaftsgüter geknüpft wird. Damit ergeben sich besonders bei Bodenkäufen sehr lange liquiditätsschonende Darlehenslaufzeiten.
Der vollständige Artikel ist zuerst in der Land&Forst Nr 13 imd Jahr 2016 erschienen.
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