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Teilwertabschreibung

Steuern sparen: Wie Sie Ihre Unternehmensbilanz richtig aufstellen

am Dienstag, 21.02.2017 - 13:15 (Jetzt kommentieren)

Bald beginnt die Saison der Unternehmensbilanzen. Damit der Jahresabschluss zum legalen Steuersparmodell wird, gibt die Redaktion LAND & Forst ein paar Spartipps.

Bald beginnt die Saison der Unternehmensbilanzen für Landwirte, mittelständische Unternehmen, Freiberufler und Kleingewerbetreibende. Dann heißt es:

  • Bilanz ziehen über das abgelaufene Wirtschaftsjahr und
  • für das Finanzamt den erzielten Gewinn oder Verlust ermitteln.

Noch ist genügend Zeit, die bestehenden Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte konsequent zu nutzen. So können Sie das Finanzamt rechtzeitig an geschäftlichen Risiken finanziell beteiligen. Es gilt die Faustregel: "Eine intensive Bilanzbesprechung mit einem versierten Steuerberater bringt manchmal mehr ein als eine ganze Arbeitswoche im Geschäft".

Spielräume für Aufstellung der Unternehmensbilanz nutzen

Bei vielen Landwirten und gewerblichen Unternehmen stehen zu hohe Einstandspreisen in der Unternehmensbilanz für Werte wie

  • Grundstücke,
  • Wertpapiere,
  • Waren,
  • Landmaschinen,
  • Ersatzteile und
  • Rohstoffe.

Clevere Betriebsinhaber nutzen hier konsequent Gestaltungsspielräume bei der Aufstellung ihrer Unternehmensbilanz. Der Jahresabschluss wird so zum legalen Steuersparmodell.

Teilwertabschreibung bei der Steuer ansetzen

Das Zauberwort heißt Teilwertabschreibung. Über die Normal-Abschreibung hinausgehende Wertverluste können beispielsweise gewinnmindernd verbucht werden, wenn

  • sich eine Landmaschine oder technische Anlage als Fehlinvestition erwiesen hat oder
  • ein im Dauerbetrieb eingesetzter Schlepper wegen erhöhtem Verschleiß nicht mehr lange halten wird.

Steuerentlastung durch Teilwertabschreibung

    Bereits bei der Inventur sollten Direktvermarkter die Bewertung der Warenbestände und Vorräte ihres Hofladens kritisch mit dem Steuerberater durchleuchten. Im Konkurrenzkampf lassen sich viele Lagerbestände nur noch zu Dumpingpreisen verramschen.

    Ist der am Markt erzielbare Preis unter die Einstandskosten gerutscht, können Firmenchefs die Differenz über eine Teilwertabschreibung gewinnmindernd verbuchen.

    Mehr zum Thema lesen Sie in der LAND & Forst 7/17 auf den Seiten 18 bis 19. Möchten Sie die LAND & Forst zum Probelesen bestellen? Dann klicken Sie hier…

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