Das Bundeskabinett hat sich heute mit der von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt vorgelegten Stoffstrombilanzverordnung befasst. Die Verordnung wurde heute dem Bundestag zugeleitet, danach wird sie im Bundesrat behandelt. Die Stoffstrombilanzverordnung soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.
Düngeverordnung ist Basis für Stoffstrombilanz
Die Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und zur Änderung weiterer Vorschriften (Stoffstrombilanzverordnung) dient der Konkretisierung der guten fachlichen Praxis beim Umgang mit Nährstoffen im Betrieb. Die Betriebe werden verpflichtet, die zugeführten und abgegebenen Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor zu ermitteln, eine betriebliche Stoffstrombilanz zu erstellen und diese in Bezug auf Stickstoff zu bewerten. Die Bewertung orientiert sich an der Datengrundlage der Düngeverordnung. Dadurch wird weitgehend sichergestellt, dass die Betriebe bei der Stoffstrombilanzierung und beim Nährstoffvergleich einheitlich beurteilt werden.
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