
Wer aufgrund des Orkantiefs „Sabine“ einen Schaden an Wohn- und Wirtschaftsgebäuden oder am Hausrat sowie am Inventar hat, muss diesen unverzüglich seiner Versicherung melden. „Gut ist es, wenn der Geschädigte den Schaden per Foto dokumentiert“, sagt der Nürnberger Versicherungsberater Rudi Lehnert. Die Meldung kann telefonisch, online oder auch per E-Mail erfolgen.
Gleichzeitig müssen geschädigte Landwirte versuchen den Schaden zu mindern. Ein abgedecktes Dach beispielsweise sei provisorisch abzudecken, Hausrat- oder Inventar-Sachen sind abzudecken und zu schützen, so der Versicherungsexperte, um einen größeren Schaden zu vermeiden. Dies treffe besonders zu, wenn in der beschädigten Halle Getreide, Stroh oder Heu lagern.
Anfrage bei Handwerker belegen
„Die Kosten für die Schutzmaßnahmen muss der Gebäude-, der Hausrat oder der Inventar-Versicherer ebenfalls ersetzen, selbst wenn sich diese Maßnahmen im Nachhinein als unnütz erweisen“, so Lehnert. Sie sollten daher eigene Arbeitszeit und verwendete Materialien aufschreiben, ebenso die Rechnungen dafür aufbewahren.
Allerdings seien Schutzmaßnahmen nur dann vorzunehmen, wenn Leib und Leben des Versicherten nicht in Gefahr ist. In der Hochphase des Sturms „Sabine“ können unter Umständen Dachdeckerfirmen nicht sofort helfen.
“Gut ist es, wenn Landwirte die schnelle Anfrage beim Handwerker und dessen Antwort belegen können, am besten per E-Mail,“ rät der Versicherungsberater.
Inventarversicherung muss auch bei Sturmschaden zahlen
Für Sturmgeschädigte hält er noch einen weiteren Tipp bereit. „Dringt Regen durch ein wegen Sturm undichtes Dach ein, ist der Schaden am Gebäudeinhalt wie Hausrat oder Inventar ebenfalls sturmbedingt verursacht und diese Versicherungen müssen dann leisten, wenn das Gebäudeinventar gegen Sturm versichert sind“, so der Experte der Versicherungsberaterkanzlei Lehnert und Lehnert.
Die Gebäudeinhaltsversicherung zahlt nämlich nur die Schäden am Gebäude. Manche Versicherungsgesellschaften versuchen einen Schaden abzuwehren, indem sie argumentieren, der Schaden sei durch Wasser entstanden, nicht durch den Sturm, so die Erfahrungen des Versicherungsberaters.
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