
Ein Betriebskonzept hat sie auch. Entwickelt wurde es zusammen mit den Experten der LMS-Agrarberatung in Rostock. Doch ihr Projekt droht zu scheitern – denn ihr fehlt Land.
Doch es gibt einen Ausweg: Über eine Ausschreibung der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) könnte sie Flächen erwerben – doch die in der Ausschreibung geforderten Preise kann sie niemals zahlen. Und die Bank sagt: Für diese schlechten Flächen sind die geforderten Preise viel zu hoch. Die Emotionen kochen hoch – auch auf Facebook - und die Politik mischt sich ein. Das Norddeutsche Fernsehen berichtete über den Fall.
Fakt ist jedenfalls: Die Preise für landwirtschaftliche Flächen sind in den letzten Jahren geradezu explodiert. Während ein Hektar landwirtschaftlicher Boden im Jahr 2009 im Durchschnitt noch 10.908 Euro kostete, musste ein Käufer im vorigen Jahr 26.439 Euro auf den Tisch blättern – mehr als doppelt so viel. Den größten Anstieg gab es in Mecklenburg-Vorpommern, wo die Kaufpreise für Acker- und Grünland um das 3-fache des Werts von vor zehn Jahren stiegen.
Die landwirtschaftlichen Erträge sind jedoch nicht so stark gestiegen und schon gar nicht die landwirtschaftlichen Einkommen – mit denen diese Preise erwirtschaftet werden müssten. Dafür kaufen immer mehr außerlandwirtschaftlichen Investoren immer größere Flächen und treiben die Bodenpreise.
20.000 Euro – für minderwertigen Sandboden?

Aber zurück zur Biolandwirtin Ulrike Veit-Brandt: Sie kritisiert im NDR, dass die hohen Preise es jungen Landwirten unmöglich machen, einen rentablen Betrieb aufzubauen. Selbst wenn die öffentliche Hand – also die BVVG – dann Flächen verkauft, sind die geforderten Preise überhöht, sagt sie.
Das zeigt jedenfalls die Einschätzung der DKB-Bank, die den Kauf – zu deutlich niedrigen Preisen – finanziert hätte. Wovon reden wir: Die Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) hat in der Nähe von Frau Veit-Brands Betrieb 75 Hektar zum Verkauf ausgeschrieben. Darauf hat sich die Junglandwirtin beworben – denn die erste Ausschreibung ist Jungbauern vorbehalten. Die BVVG verlangte jedoch mindestens 19.800 Euro pro Hektar – für minderwertigen Sandboden – hieß es seitens der Landwirtin und der Bank.
Der durchschnittliche Kaufpreis für landwirtschaftlichen Flächen in Mecklenburg-Vorpommern lag laut Statistischen Bundesamt 2019 bei 21.649 Euro und der durchschnittliche Verkaufspreis der BVVG betrug 24.336 Euro. Der Bank war der geforderte Preis jedenfalls viel zu hoch. Die Begründung: Die Flächen sind überwiegend nur minderwertiger Sandboden. Die Bank bot der Landwirtin nur 9.000 Euro pro Hektar für den Kauf, mehr sei der Boden nicht wert.
Veit-Brandt hat aber nicht soviel Geld, die restliche Summe aus eigener Tasche zu zahlen. Auch ein Pachtvertrag ist für sie keine Alternative. Veit-Brandt sagt: „Ich muss den Boden zwei Jahre lang umstellen. Dann muss ich ihn düngen, damit er genug Nährstoffe hat für die Gewürz und Heilkräuter. Nach fünf Jahren ist die Pachtperiode vorbei. Dann bin ich raus und dann habe ich für meinen Nachfolger den Boden gepuscht.“
Falls sie keine Flächen kaufen kann, wäre aus ihrer Sicht ein sehr langer Pachtvertrag nötig, damit sie ihren Plan vom Ökohof für Kräuter und Heilpflanzen noch umsetzen kann.
Platzt der Traum vom Ökobetrieb – oder nicht?

Ulrike Veit-Brandt fürchtet nun, dass ihr Traum von einem ökologischen Landwirtschaftsbetrieb platzt. Im NDR äußerte sich auch der Landwirtschaftsminister des Bundeslandes, Till Backhaus, zu dem Fall. Er sagte: Die Junglandwirtin würde seinen Informationen nach erfolgreich gefragte Produkte herstellen, und dann auch noch ökologisch. Das sei doch genau das, was man wünsche. Er wolle sich persönlich an die BVVG wenden und noch einmal nachhaken, sagte er.
Johann Jakob Nagel von der BVVG sagte in der NDR-Sendung, dass sich der Bodenwert nicht daraus ergebe, dass die DKB-Bank mal eben darauf guckt. Sondern der Wert des Bodens ergebe sich am Markt. „Wir sind kein privates Unternehmen. Wir müssen gegenüber dem Bundesrechnungshof gewährleisten, dass wir zu Marktpreisen verkaufen und verpachten. Deswegen ist der Grundsatz unserer Vergabe die Ausschreibung. Dieses Prinzip haben Bund und Länder – und auch Herr Backhaus – gemeinsam beschlossen“, betonte Nagel.
Als Problem im Fall Veit-Brandt sieht der BVVG-Experte außerdem, dass die Flächen nur in kleinen Losen verkauft oder verpachtet werden dürften. „Wir dürfen nur bis zu 15 ha pro Ausschreibungslos anbieten und das ist für Frau Veit-Brandt eine Nullnummer, das bringt gar nichts. Wir müssen uns was anderes überlegen“, sagte Nagel. Er hat die Landwirtin, die Bank und auch die Politik jedoch eingeladen, gemeinsam doch noch eine Lösung zu finden.
Von Share Deals und steigenden Bodenpreisen

Das Problem der hohen Bodenpreise ist damit aber nicht vom Tisch. Eine der Ursachen für den Anstieg der Bodenpreise sind die sehr niedrigen Zinsen. „Landwirtschaftliche Flächen sind eine sehr sichere Anlage“, sagt Andreas Tietz vom Thünen-Institut.
Gleichzeitig werden immer mehr landwirtschaftliche Flächen zu Wohngebieten und Straßen umgewandelt, weshalb es zu einer Verknappung fruchtbarer Böden kommt. Das zeigt das aktuelle Beispiel aus Wiesbaden – wo die Bauern sogar enteignet werden sollen.
Außerlandwirtschaftliche Investoren dürften jedenfalls erheblichen Einfluss auf Bodenpreise und Betriebsstrukturen haben. Ihnen gehören in Ostdeutschland oftmals große Flächen und sie erhalten deshalb auch reichlich EU-Agrarsubventionen, die sich ja an der Größe des Betriebes bemessen. Ihre Steuern fließen hingegen an den Ort, in dem der Investor seinen Hauptsitz hat. Die Dörfer und Gemeinden, in denen die Flächen liegen, gehen deshalb oft leer aus.
Landwirte aus der Region haben beim Bodenkauf eigentlich ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Doch in der Vergangenheit wurde diese Regelung durch sogenannte Share-Deals umgangen: Das bedeutet der Investor kauft den Acker nicht direkt, sondern er erwirbt die Mehrheit an dem Unternehmen, dem die Flächen gehören. Dafür benötigt der Käufer keine behördliche Genehmigung. Und er muss nicht einmal eine Grunderwerbsteuer zahlen.
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