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Ökolandbau

Umstellung auf Bio: Darauf gilt es beim Ackerbau zu achten

am Donnerstag, 18.08.2016 - 13:00 (Jetzt kommentieren)

Ein Wechsel auf eine ökologische Wirtschaftsweise will genau überlegt sein. Diese Veränderungen kommen auf Umsteller im Segment Ackerbau zu.

Steigende Erzeugerpreise bei ökologisch erzeugten Lebensmitteln machen eine Umstellung auf Ökolandwirtschaft attraktiv. Wer sich für diese Alternative entscheidet, muss sich auf grundlegende Veränderungen einstellen. Der Umstellungsprozess muss gut und intensiv vorbereitet sein. In der Land & Forst (Ausgabe 23/2016) erklärt Dr. Ulrich Klischat von der LWK Niedersachsen, auf was es in den einzelnen Segmenten zu achten gilt.

Diese Punkte sollten bei der Umstellung auf ökologischen Ackerbau grundsätzlich bedacht werden:

Fruchtfolge

Der Schlüssel zum Erfolg im ökologischen Pflanzenbau sind vielfältige Fruchtfolgen. Die Stellung der Kulturen in der Fruchtfolge entscheidet mit über das Auftreten von

  • Fruchtfolgekrankheiten,
  • Wurzelunkräutern und
  • Schädlingsbefall.

Leguminosen wie Kleegras und/oder Körnerleguminosen nehmen eine wichtige Position ein und sind wichtige N-Lieferanten. Zudem sind Anbaupausen und der Wechsel von Winter- und Sommerungen konsequent zu beachten. Fünf- bis sechsgliedrige Fruchtfolgen sind empfehlenswert.

Saatgut

Grundsätzlich gilt, dass nur ökologisch vermehrtes Saat- und Pflanzgut verwendet werden darf. Der ausnahmsweise Einsatz von konventionellem Saatgut (ungebeizt) ist bei bestimmten Kulturen möglich.

Pflanzenschutz

Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und der Einsatz genmanipulierter Organismen sind nicht erlaubt. Vorbeugende Maßnahmen wie beispielsweise

  • eine vielfältige Fruchtfolge,
  • die Wahl resistenter Sorten,
  • der Anbau von konkurrenzstarken,
  • deckenden Kulturen und Sorten,
  • Saatzeitpunkt und
  • die Bodenbearbeitung

sind zu berücksichtigen. Bei der Grundbodenbearbeitung dominiert nach wie vor der Pflug. Eine begrenzte Auswahl zugelassener Pflanzenstärkungs- und Pflanzenschutzmittel steht zur Verfügung. Hier sind die Positivlisten im Anhang der EG Öko-VO, bzw. die Verbandsrichtlinien zu beachten. Die direkte Unkrautregulierung erfolgt durch mechanische (Hacken und Striegeln) und thermische Verfahren. Mittlerweile steht in diesem Bereich eine Vielzahl von innovativer Technik zur Verfügung.

Nährstoffversorgung

Chemisch-synthetische N und P-Dünger und Klärschlamm sind im Ökolandbau nicht zulässig. Die Gesamtmenge des im Betrieb ausgebrachten Wirtschaftsdüngers tierischer Herkunft darf 170 kg N/ha und Jahr nicht überschreiten.

Zur Ergänzung der wirtschaftseigenen Dünger und zum Ausgleich von Nährstoffverlusten aus dem Betriebskreislauf können betriebsfremde Wirtschaftsdünger sowie organische und mineralische Handelsdünger eingesetzt werden (Anhang I der EG Verordnung). Bei den Anbauverbänden sind zudem geringere Mengen zu beachten.

Umstellungszeiten

Die Acker- und Grünlandflächen müssen mindestens eine zweijährige Umstellungszeit durchlaufen, bis die Erzeugnisse als Öko-Produkt gekennzeichnet und vermarktet werden dürfen. Die erste Umstellungsware wird 12 Monate nach der Anmeldung bei der Kontrollstelle geerntet.

Die Erlöse fallen während der Umstellung niedriger aus. In der Zeit lassen sich vorrangig auch nur Futtergetreide und Futterkörnerleguminosen vermarkten. Während der Umstellungszeit ist auch Saatgutvermehrung möglich. Saatgut aus der Umstellungszeit ist anerkanntem Ökosaatgut gleichgestellt.

Investitionen

In der Regel stehen bei einer Umstellung im Ackerbau Anschaffungen in Hack- und Striegeltechnik zu berücksichtigen. Ein großer Vorteil ist, wenn bereits Lager- und Aufbereitungstechnik für Druschfrüchte und Kartoffeln vorhanden sind. Unter Umständen stehen hier weitere Investitionen an.

Den gesamten Text und weitere Informationen zu dem Thema finden Sie in der Land & Forst (Ausgabe 23/2016).

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