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Unfallersicherung

Unfallversicherung: Obergrenze für Beitragszuschuss

Geldscheine und Schere
am Montag, 12.11.2018 - 09:26 (Jetzt kommentieren)

Nach den neuen Vorgaben des Haushaltsausschusses werden Zuschüsse für die landwirtschaftliche Unfallversicherung künftig gedeckelt. Kleinere Betriebe sollen davon profitieren.

Die Beitragszuschüsse in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV) werden gedeckelt. Nach einem Maßgabebeschluss, den der Haushaltsausschuss des Bundestages in seiner Bereinigungssitzung vergangene Woche gefasst hat, gilt künftig ein Höchstbetrag von 20.000 Euro pro Unternehmen und Jahr.

Für Unternehmen, die mehr als 50.000 Euro pro Jahr erhalten würden, wird der Zuschuss komplett gestrichen. Die Bundesmittel für die LUV sinken damit im nächsten Jahr um rund 1 Mio. Euro auf 177 Mio. Euro.

Zuschüsse sollen zielgenauer an kleinere Betriebe gehen

CDU/CSU-Berichterstatter Christian Haase begründete den Beschluss gegenüber dem Nachrichtendienst Agra-Europe mit der Notwendigkeit, die Beitragszuschüsse zielgenauer an kleine und mittlere Betriebe auszurichten.

Seinen Angaben zufolge werden 71 Unternehmen keine Zuschüsse mehr bekommen. Auslöser für die Entscheidung sei die Kritik des Bundesrechnungshofs an der Verteilung der Bundesmittel auf die Betriebe.

Ausschuss verlangt zügige Nachfolgeregelung für Hofabgabklausel

Vertragsunterzeichnung

In Sachen „Hofabgabeklausel“ nimmt der Haushaltsausschuss die Bundesregierung in die Pflicht. Diese wird in einem weiteren Maßgabebeschluss aufgefordert, spätestens bis zum Ende des ersten Quartals 2019 eine Nachfolgeregelung für die Hofabgabeklausel vorzulegen. Für mögliche finanzielle Folgen, die sich daraus ergeben, hat der Ausschuss noch keine Festlegungen getroffen.

Haase beziffert die Mehrkosten für die Alterssicherung durch eine Abschaffung der Hofabgabeverpflichtung auf rund 48 Mio. Euro im Jahr. Seiner Auffassung nach müssten diese Mittel direkt vom Bundesfinanzministerium aufgebracht werden und dürften nicht zu Lasten des Agrarhaushalts gehen.

„Ich habe zu dieser Einschätzung in der Bereinigungssitzung keinen Widerspruch vernommen“, so der CDU-Politiker. Haase geht davon aus, dass bei entsprechendem politischen Willen eine Nachfolgeregelung zur Hofabgabeklausel noch in diesem Jahr vom Bundestag beschlossen werden kann.

Mit Material von AgE

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