Die Bundesregierung ist gegen Änderungen bei der Privilegierung des landwirtschaftlichen Bauens im Außenbereich. Eine Anpassung von § 35 Baugesetzbuch sei im Hinblick auf „Urlaub auf dem Bauernhof“ derzeit nicht angezeigt, heißt es in der Antwort der Regierung eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zum Thema „Bau von Ferienwohnungen im Außenbereich“.
Die Regierung räumt in ihrer Antwort zugleich Handlungsbedarf in der Förderung touristischer Angebote auf landwirtschaftlichen Betrieben ein. Derzeit prüfe man gemeinsam mit den Fachreferenten der Bundesländer für die einzelbetriebliche Investitionsförderung, ob die derzeitige Förderung von Investitionen zur Diversifizierung über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und damit auch im Bereich „Urlaub auf dem Bauernhof“ eine Anpassung benötige, teilt die Regierung mit.
Flexiblere Lösungen im Außenbereich nötig
Die Liberalen begründeten ihre Anfrage mit den geltenden engen Restriktionen im Baugesetzbuch für den Ausbau ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude für touristische Zwecke. Nach Auffassung des FDP-Bundestagsabgeordneten Karlheinz Busen müssen künftig Ferien auf Bauernhöfen in einem größeren Rahmen als bislang möglich zugelassen werden.
„Wenn ein Landwirt mit seinem bisherigen Betrieb nicht mehr wirtschaftlich bestehen kann, darf er nicht zur Betriebsaufgabe gezwungen werden“, erklärte Busen. Das Schaffen von Ferienwohnungen in bestehenden Gebäuden müsse dann ohne starre Beschränkungen des Umfangs zulässig sein.
Für das Umwandeln von ehemaligen landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden in Ferienwohnungen muss laut Busen daher grundsätzlich ebenso eine Privilegierung im Außenbereich bestehen.