
In Niedersachsen dürfen seit Anfang dieser Woche wieder Hotels und Ferienunterkünfte öffnen. Das gilt auch für Landwirte, die Urlaub auf dem Bauernhof anbieten. Zum 18. Mai können auch in Baden-Württemberg wieder die Ferienhöfe öffnen, und die meisten anderen Bundesländer wollen bis Ende des Monats, rechtzeitig zu Pfingsten, folgen. Die Termine der einzelnen Bundesländer finden Sie auf der Karte.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. nun eine Liste veröffentlicht mit Tipps und Empfehlungen sowie Vorschriften für Landwirte, die Urlaub auf dem Bauernhof, Landurlaub oder Ferienwohnungen anbieten.
Tipps für den Re-Start im Landtourismus
Um die Wiederaufnahme der Beherbergung von Gäste nach der Ausgangsbeschränkung zu ermöglichen, hat die Bundesarbeitsgemeinschaft in Zusammenarbeit mit Gastgebern betriebliche Maßnahmen erarbeitet, die das Wohlbefinden und die Gesundheit der Gäste und der Mitarbeiter auf dem Ferienhof gewährleisten.
Der Schutz der Gesundheit hat, so Landsichten, oberste Priorität. Daher gelte auch im Urlaub die Einhaltung der allgemein gültigen Infektionsschutzmaßnahmen des Robert-Koch-Instituts (RKI):
- Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 - 2 Meter
- Händehygiene einhalten (gründliches Waschen der Hände mit Wasser + Seife)
- Hustenetikette einhalten (z. B. Husten, Niesen in die Ellenbogen)
- zusätzlich sollte ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Hier können Sie die Checkliste herunterladen (als PDF).
Diese Maßnahmen sollten Sie als Betreiber eines Ferienhofes einhalten
Dringend empfohlen werden die folgenden Maßnahmen:
Gästeinformation
- Information des Gastes vor und während der Buchung über die Regeln und Maßnahmen zur Einhaltung des Infektionsschutzes (z.B. Webseite, Infoblatt mit Versendung des Angebotes/der Buchungsbestätigung, Aushang auf dem Ferienhof, Auslage in den Unterkünften)
- Schriftliche Selbstverpflichtung der Gäste bei Anreise
- Während des Aufenthaltes Klärung von Fragen unter Einhaltung der Abstandsregeln, ggf. Tragen von MundNasen-Schutz oder per Telefon
- Der Gast wird vor Anreise darüber informiert, falls höhere Endreinigungskosten entstehen (bei bereits bestehenden
Buchungen nur im Einvernehmen des Gastes möglich).
Gastaufnahme
- nur Unterbringung von Gästen aus einer / zwei häuslichen Gemeinschaft/Familie (bitte Landesverordnungen beachten)
- Erfassung sämtlicher Personen pro Ferienwohnung, so dass eine Nachverfolgung von Kontaktpersonen bei einer Infizierung jederzeit möglich ist
- vorerst keine Aufnahme von Gruppen und Familientreffen
- ausschließlich Beherbergung von Gästen mit verbindlicher Vorausbuchung
- Weiterbelegung der Unterkünfte am gleichen Tag ausschließlich nach gründlicher Reinigung inkl. Desinfektion (bitte Landesverordnungen beachten)
Check-in/Check-out
- Anmeldung erfolgt nur durch eine Person, Beachtung der Abstandsregeln und Schutzmaßnahmen an der Rezeption (Tragen von Mundschutz), (sofern vorhanden) Schutz durch Plexiglasscheiben o. ä. Einrichtungen
- Einchecken ohne persönlichen Kontakt anhand von Schlüsselsafe (wenn möglich)
- Meldescheine werden vom Gast mit einem eigenen Kugelschreiber ausgefüllt oder jedem Gast wird ein neuer oder ein desinfizierter Kugelschreiber zur Verfügung gestellt
- Wohnungs-/Zimmerschlüssel werden bei Abreise und Anreise neuer Gäste desinfiziert und befinden sich an der Wohnungs-/Zimmertür
- Bei Abreise: Schlüssel bleiben stecken
- Bezahlung erfolgt möglichst bargeldlos
Verpflegung
- Selbstversorgung in Ferienwohnungen und Ferienhäusern
- Brötchenservice, Weinkörbchen etc., kontaktlos durch Beutel an der Wohnungstüre
- in der ersten Phase kein tägliches Frühstücksangebot
- Bei Gastronomie: Beschränkungen im Gleichklang mit Beschränkungen für die Gastronomie im Allgemeinen
Aufenthalt
- auf die Einhaltung von Abständen und die Vermeidung von sozialen Kontakten wird bei Anreise und durch Hinweisschilder auf dem Hof aufmerksam gemacht (Vordrucke vom DEHOGA finden Sie hier)
- Beim Verstoß gegen die Hygiene- und Verhaltensregeln sind die Gäste freundlich, aber bestimmt darauf hinzuweisen, dass dies zum Schutz der Mitmenschen zwingend erforderlich ist. Bei einer wiederholten Missachtung ist eine außerordentliche Kündigung möglich.
- separate, direkt zugewiesene Sitzgruppen mit Grillmöglichkeit für die einzelnen Gastfamilien mit ausreichendem Abstand zueinander bzw. zeitliche Regelungen zur Nutzung des Grillplatzes pro Familie
- Spielplätze stehen zeitlich befristet für Kinder einer Familie zur Verfügung
- Indoor-Spielbereiche (Spielscheunen, Spielzimmer) bleiben geschlossen. Den Gästen wird empfohlen, eigene Indoor-Spiele mitzubringen.
- Spiel- und Fortbewegungsgeräte werden den einzelnen Gastfamilien zugewiesen und werden nach Abreise/Benutzung gereinigt
- Wellness- und Mitmachangebote für Gäste werden zunächst nicht angeboten, hier sind die Beschränkungen umzusetzen, die allgemein für ähnliche Aktivitäten zum jeweiligen Zeitpunkt gelten
- Reiten: Einzel-Reitunterricht ist möglich, Reinigen und Desinfizieren der Hände vor dem Betreten und vor Verlassen der Stallungen, beim Reiten und Putzen sind Handschuhe tragen, das Putzzeug sollte regelmäßig desinfiziert werden
- gemeinsames Füttern der Tiere mit den Gästekindern ist erst in einem nächsten Schritt möglich, aber das Zusehen beim Melken, Füttern und Versorgen der Tiere ist mit Abstand möglich
- Es gibt bisher keine Hinweise darauf, dass Hunde, Katzen oder andere Nutztiere eine Rolle bei der Verbreitung des Virus spielen. Dennoch wird den Gästen bei Anreise empfohlen, den körperlichen Kontakt zu Tieren auf dem Hof als allgemeine Vorsichtsmaßnahme zu unterlassen.
- Der Gast sollte zusätzlich Informationen über coronaspezifische wichtige Kontakte vor Ort (Ärzte, Apotheken, Gesundheitsamt) erhalten. Fieber, Husten und Atemnot können Anzeichen für eine Infektion mit dem Coronavirus sein. Die betroffene Person sollte sich umgehend zunächst telefonisch zur Abklärung an einen behandelnden Arzt oder das Gesundheitsamt vor Ort wenden.
Weitere Hygienemaßnahmen
- Aufstellung/Anbringung von Desinfektionsspendern an allen wichtigen Punkten des Betriebes (Eingangsbereich, Rezeption, Treppenhäuser, Flure, etc.)
- ausreichend Handwaschseife in den Bädern der Ferienunterkünfte
- Festlegung von Standards für die Reinigung der Unterkünfte (jeder Betrieb entwickelt ein Hygienekonzept)
- Schulung und regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter bezüglich Hygienemaßnahmen und -standards
- die Reinigungskräfte tragen Mund-Nasen-Schutz und Handschuhe
- Verkürzung der Reinigungs- und Desinfektionsintervalle für besonders sensible Punkte (Empfang, Türklinken, Treppengeländer, Lichtschalter etc.) jeden Tag, auch mit Desinfektion
- keine Magazine/Zeitschriften/Infomappen/Wanderkarten und Flyer sowie gemeinsame Spiele im öffentlichen Bereich auslegen
- kritische Materialien (z. B. Tagesdecken, Wolldecken, etc.) aus den Ferienwohnungen entfernen
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