Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Einreise von Saisonarbeitskräften

Webportal zur Anmeldung von Erntehelfern gestartet ++ aktualisiert ++

Saisonarbeiter stechen Spargel
am Dienstag, 07.04.2020 - 08:30 (Jetzt kommentieren)

Das Internetportal zur Anmeldung der Einreise von Erntehelfern aus Osteuropa ist ab sofort online.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat die Webseite https://saisonarbeit2020.bauernverband.de freigeschaltet. Auf dieser Seite müssen die Betriebe die konkreten Einreisedaten ihrer Saisonarbeiter aus Osteuropa anmelden, die mit dem Flugzeug nach Deutschland kommen. Diese Daten werden an die Bundespolizei weitergeleitet, so dass die Einreise erfolgen kann. Die Webseite wurde nach den Vorgaben der Ministerien und der Bundespolizei erstellt.

Betriebe müssen die Flüge organisieren

Vor der Anmeldung müssen die landwirtschaftlichen Betriebe selbstständig die Flüge für ihre Saisonkräfte organisieren. Die Fluggesellschaft Eurowings hat dazu eine Sonderseite im Internet erstellt. Eine Zuteilung von Seiten des Bauernverbandes ist nicht vorgesehen; das Portal übernimmt lediglich die Anmeldung und Weitergabe der Informationen an die Bundesbehörden.

Faktische Quarantäne muss eingehalten werden

Weitere Unterstützung erhalten Betriebe von den Landesbauernverbänden. Entscheidend ist, dass die mit dem Robert-Koch-Institut abgestimmten Vorgaben des Bundesinnenministeriums und des Bundeslandwirtschaftsministeriums eingehalten werden, um eine weitere Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Dazu gehören unter anderem ein Gesundheitscheck der Mitarbeiter bei ihrer Einreise und eine faktische Quarantäne in den ersten 14 Tagen des Aufenthaltes.

Checkliste: Jetzt Saisonarbeiter-Einreise anmelden

Sie möchten die Einreise ausländischer Saisonarbeitskräfte nach Deutschland für Ihren Betrieb beantragen? Das müssen Sie beachten und in die Wege leiten:

  1. Die Einreise muss mit dem Flugzeug erfolgen.
     
  2. Die Anmeldung der Einreise muss spätestens 48 Stunden vor Abflug auf saisonarbeit2020.bauernverband.de durch den landwirtschaftlichen Betrieb angemeldet werden.
     
  3. Halten Sie zur Registrierung auf der Plattform die LSV-Mitgliedsnummer und die InVeKos-Nummer bereit.
     
  4. Sie müssen zudem Ihr Einverständnis erklären, die weiteren Bedingungen des Konzeptpapiers BMEL/BMI (siehe Download-Bereich der Anmeldeplattform) einzuhalten.
     
  5. Sie müssen bereits vor Reiseantritt die Saisonarbeitskraft über die Hygiene-Regelungen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes (Coronavirus) sowie zu den Gefahren einer Ausbreitung der ASP informieren. Nutzen Sie dazu die Betriebsanweisung der SVLFG (in mehreren Sprachen vorhanden) und den mehrsprachigen Flyer des BMEL zur ASP (siehe Download-Bereich der Anmeldeplattform).
     
  6. Beachten Sie, dass die Einreise unter Auflage nur Saisonkräften in Betrieben der Landwirtschaft (Weinbau) und des Gartenbaus zur Verfügung steht; eine Mitgliedschaft beim DBV ist für die Nutzung der Plattform nicht zwingend.

Weitere Fragen zur Anmeldung von Saisonarbeitern finden Sie auch im folgenden FAQ des DBV:

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...