Denn Wettbewerbsverzerrungen auf dem Welt- und EU-Zuckermarkt bedrohen den Zuckerrübenanbau in Deutschland. Für Rübenanbauer wird die Frucht zunehmend unrentabel. Dies sollten die Abgeordneten im Agrarausschuss des EU-Parlaments im Blick haben, wenn sie diese Woche zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) abstimmen, fordert die WVZ. Die Zuckerrübe müsse aus dem Katalog der prämienberechtigten Feldfrüchte für gekoppelte Zahlungen gestrichen werden.
„Die Aussaat für 2019 hat begonnen, aber auch die Anbauentscheidung für 2020 wird bald getroffen. Deshalb drängt die Zeit für politische Entscheidungen – Landwirte brauchen jetzt eine Perspektive“, fordert der WVZ-Vorsitzende Dr. Hans-Jörg Gebhard.
Zucker in der Krise
ZuckerindustrieSüdzucker bestätigt erwarteten Gewinneinbruch
Französische Rübenbauern wollen Südzucker-Fabriken retten
Südzucker schließt Werk in Polen
Südzucker-Tochter Saint Louis reduziert Kapazität
Südzucker schließt Werke in Warburg und Brottewitz
Massive Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil der deutschen Erzeuger
Aufgrund gekoppelter Zahlungen für den Rübenanbau haben einige EU-Mitgliedsstaaten nach Angaben der WVZ einen Kostenvorteil von bis zu 30 Prozent gegenüber Deutschland. Zudem dürfen die von der EU verbotenen Neonicotinoide in 13 EU-Mitgliedsstaaten aufgrund von Notfallzulassungen weiterverwendet werden.
"Wir fordern faire und gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Europäischen Union. Die deutschen Rübenanbauer werden auch im europäischen Binnenmarkt enorm benachteiligt. Die EU-Regelungen müssen überall gleich angewandt werden. Das Prinzip muss sein: entweder alle oder keiner", sagt Gebhard.
Massive Wettbewerbsverzerrungen gebe es auch auf dem Weltmarkt. Vor allem die größten Zuckererzeugerländer, wie Brasilien oder Thailand, subventionierten den Anbau bzw. die Ausfuhr von Zucker. Die Folge: Der Weltmarktpreis für Zucker sei dramatisch gesunken und Exporte aus der EU seien nicht mehr kostendeckend.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.