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Bodenmarkt

Bodenpreise steigen weiter

am Montag, 04.07.2016 - 10:00 (Jetzt kommentieren)

Keine Trendumkehr auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt erwartet der Geschäftsführer der BVVG. Die Nachfrage ist nach wie vor hoch.

„Ackerland bleibt aufgrund der hohen Nachfrage und eines begrenzten Angebots ein begehrtes Gut“, so der Geschäftsführer der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG), Stefan Schulz, in einem Interview mit Agra-Europe. Auch außerlandwirtschaftliche Einflussfaktoren wie die Energiepolitik oder die Zinsentwicklung auf den Kapitalmärkten würden weiterhin eine Rolle spielen. Der BVVG-Geschäftsführer rechnet demzufolge auch nicht mit einem nachlassenden Interesse von außerlandwirtschaftlichen Investoren am Erwerb von Agrarflächen und Betrieben.

'Unterbindung wettbewerbsschädlicher Konzentration'

Das Engagement von nichtlandwirtschaflichen Investoren am Bodenmarkt sollte laut Auffassung Schulzes nach differenziert bewertet werden. Es sei außerordentlich schwierig, zwischen „guten und bösen“ Kapitalgebern oder zwischen strukturpolitisch gewünschten und unerwünschten Investitionen zu unterscheiden. Wichtiger ist für Schulz die Unterbindung wettbewerbsschädlicher Konzentrationen.

Preisentwicklung

Deutlich verhaltener als in den Vorjahren entwickeln sich die Verkaufspreise der BVVG. Für 2016 geht der Geschäftsführer allenfalls von einem leichten Anstieg aus, nachdem die Preise im Vorjahr noch um 12 % gestiegen waren. Laut Schulz wird die BVVG in diesem Jahr rund 8.300 ha landwirtschaftliche Fläche an Betriebe verkaufen, mehr als die Hälfte davon über Ausschreibungen.

Trotz Agrarkrise hohe Nachfrage

Nach Angaben ihres Geschäftsführers verspürt die BVVG bislang noch keine generelle Kaufzurückhaltung als Folge des Preisverfalls auf wichtigen Agrarmärkten. Es gebe nach wie vor Betriebe mit offensichtlich hoher Liquidität, die weiterhin Flächen kaufen wollten. Vor allem in Gebieten, in denen die Milchviehhaltung von untergeordneter Bedeutung sei, verzeichne man nach wie vor eine hohe Nachfrage nach Flächen und eine dynamische Preisentwicklung, so Schulz.

Vor diesem Hintergrund habe man auch keinen generellen Verkaufsstopp verhängt, sondern räume insbesondere bei beschränkten Ausschreibungen an arbeitsintensive Betriebe der Verpachtung Vorrang gegenüber einem Verkauf ein. Dies gelte wiederum in erster Linie für Regionen mit vergleichsweise viel Milchproduktion.

Rechtsklarheit bei Kaufpreisbewertung

Zufrieden äußerte sich Schulz über das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs zur Definition des Marktpreises im Grundstückverkehrsgesetz. Damit habe das Gericht Rechtsklarheit in der Frage geschaffen, was der entscheidende Maßstab bei der Bewertung einer Fläche im Verhältnis zum gebotenen Kaufpreis sei. Der Bundesgerichtshof habe sich eindeutig auf den Marktpreis festgelegt und sich damit vom sogenannten innerlandwirtschaftlichen Verkehrswert verabschiedet. Darüber hinaus hätten die Richter klar gesagt, ein Versagungsgrund im Sinne eines groben Preismissverhältnisses bei einem Flächenkauf bestehe nur dann, wenn der gebotene Preis „spekulativ überhöht“ sei.

'Höhere Transparenz auf dem Bodenmarkt'

Schulz geht nicht davon aus, dass die Entscheidung große Auswirkungen haben wird, weil die Richter letztlich nur der Realität gefolgt seien, wie sie auf dem Bodenmarkt bestehe. Maßgeblich für die Preisbildung sei der tatsächliche Marktwert, der von Kaufinteressenten geboten werde. „Dazu zählen Landwirte und Nicht-Landwirte“, betonte der BVVG-Chef.

Für erforderlich hält Schulz eine höhere Transparenz auf dem Bodenmarkt. Bund und Länder seien gemeinsam gefordert, bestmögliche Daten zur Verfügung zu stellen, um auf dieser Grundlage vernünftige Entscheidungen treffen zu können. Das betreffe sowohl das Landpachtverkehrsgesetz mit der Anzeigepflichtigkeit von Pachtverträgen als auch das Grundstückverkehrsgesetz, über das zeitnah aussagekräftige Bodenpreisstatistiken erstellt werden sollten.

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