Das ist das Ergebnis einer Unterredung, zu der Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens vom Bundeslandwirtschaftsminister seine Länderkollegen nach Berlin eingeladen hatte. Zwischenzeitlich waren Irritationen entstanden, nachdem aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein Pläne für Anträge im Bundesratsverfahren bekannt geworden waren, die über den vorliegenden Entwurf zur Novelle der Düngeverordnung hinausgegangen wären.
„Ich gehe davon aus, dass der zwischen Bund und Ländern ausgehandelte Kompromiss steht“, sagte Aeikens heute gegenüber dem Nachrichtendienst Agra-Europe. Er sei sich mit dem Bundesumweltministerium und auch mit den Ländern einig, das Paket nicht wieder aufzuschnüren.
Bis Ende März endlich Klarheit
Die Länder hätten in der Sitzung zugesagt, dass sie im Bundesratsverfahren keine Verschärfungen am vorliegenden Verordnungsentwurf vornehmen würden, betonte der Staatssekretär. Damit würden Anträge, die den Düngekompromiss in Frage stellen würden, in der Länderkammer nicht gestellt.
Die Änderungen, die es noch am Regierungsentwurf geben werde, dienten lediglich der Klarstellung und seien redaktioneller Natur. Aeikens: „Ich bin optimistisch, dass wir die langen und schwierigen Auseinandersetzungen um ein neues Düngerecht mit der Zustimmung des Bundesrates am 31. März zur Düngeverordnung sowie zur Anlagenverordnung zum Abschluss bringen werden.“
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