Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH hat im Jahr 2017 rund 9.700 Hektar landwirtschaftlicher Fläche und 1.800 Hektar Wald ehemals volkseigenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen verkauft.
Nach den Privatisierungsgrundsätzen (PG 2010) sollen pro Jahr nicht mehr als 10.000 Hektar landwirtschaftliche Fläche verkauft werden. Auf dieses Vorgehen hatten sich Bund und ostdeutsche Länder 2016 geeinigt. Außerdem wurde die Losgröße bei Ausschreibungen landwirtschaftlicher Flächen auf möglichst maximal 15 Hektar reduziert und der Privatisierungszeitraum bis 2030 gestreckt.
Ab 2018 angepasste Regel für Direktverkäufe
Zum 1. Januar 2018 wurden die Regeln zum Direkterwerb landwirtschaftlicher Flächen nach den PG 2010 erneut angepasst.
Danach kann ein Unternehmensverbund mit mehreren rechtlich selbständigen Pächtern in Summe nur einmal bis zu 450 Hektar landwirtschaftliche Fläche direkt von der BVVG erwerben. In Sachsen-Anhalt beträgt diese Obergrenze weiterhin 100 Hektar.
In der Vergangenheit konnte in Einzelfällen die für den Direkterwerb landwirtschaftlicher Flächen nach den PG 2010 geltenden Obergrenzen, die bisher ausschließlich für den jeweiligen Pächter galten, überschritten werden, wenn mehrere dieser berechtigten Pächter Teil eines gemeinsamen Unternehmensverbundes waren. „Die Anpassung geht auf eine Forderung der Agrarressorts der ostdeutschen Länder zurück und ist zwischen Bund und Ländern abgestimmt“, erläuterte Geschäftsführer Martin Kern.
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