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Gesetzesnovelle

Erbschaftsteuer: Bundesrat stoppt Reform

am Freitag, 08.07.2016 - 13:30 (Jetzt kommentieren)

Das Ringen um die Reform der Erbschaftssteuer geht in die Verlängerung. Der Bundesrat verweist die Gesetzesnovelle in den Vermittlungsausschuss.

SPD, Grüne und Linke im Bundesrat stemmen sich gegen die geplanten Neuregelungen im Erbschaftssteuerrecht. Nun muss die vom Bundestag verabschiedete Reform der Erbschaftsteuer im Vermittlungsausschuss nachverhandelt werden. Dies hat der Bundesrat heute beschlossen. Die neuen Regeln für Firmenerben sollen in dem gemeinsamen Gremium beider Häuser grundlegend überarbeitet werden, fordern die Länder in ihrem Anrufungsbeschluss.

Das sieht die Novelle vor

Der Bundestag hatte am 24. Juni 2016 neue Regelungen für die Vererbung von Unternehmen beschlossen.

  • Betriebserben kann demnach auch künftig die Steuer innerhalb von sieben Jahren vollständig erlassen werden, wenn sie Firma und Arbeitsplätze erhalten. Allerdings gibt es dafür künftig höhere Anforderungen.
  • Ab einem Erbe von 90 Millionen erfolgt keine Verschonung.
  • Für Familienunternehmen sind dagegen Steuererleichterungen vorgesehen.
  • Kleinere Unternehmen sollen zudem von Bürokratie entlastet werden.

Das Gesetz, das rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft treten soll, bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Denn die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer – ca. 5,5 Milliarden Euro jährlich – stehen allein den Ländern zu.

Hintergrund:

Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2014 die bisherigen Privilegien für Betriebserben als zu weitgehend bezeichnet und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis 30. Juni 2016 eine Neuregelung zu finden. Im September letzten Jahres hatte der Bundesrat eine teils kritische Stellungnahme zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung abgegeben. Am 20. Juni 2016 einigte sich die Große Koalition auf einen Kompromiss, den der Bundestag wenige Tage später umsetzte.

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